Absenkung der Quoren für Volksbegehren

Der Gesetzesentwurf zur Absenkung der Quoren für die Einreichung eines Volksantrages und Volksbegehrens wurde von der Mehrheit des sächsischen Parlamentes abgelehnt.

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Dafür gestimmt
31
Dagegen gestimmt
84
Enthalten
0
Nicht beteiligt
11
Abstimmungsverhalten von insgesamt 126 Abgeordneten.
Name Absteigend sortieren FraktionWahlkreisStimmverhalten
Portrait von Stanislaw TillichStanislaw TillichCDU54 - Bautzen 3 Nicht beteiligt
Portrait von Markus UlbigMarkus UlbigCDU47 - Dresden 7 Dagegen gestimmt
Portrait von Octavian UrsuOctavian UrsuCDU58 - Görlitz 2 Dagegen gestimmt
Portrait von Sören VoigtSören VoigtCDU3 - Vogtland 3 Dagegen gestimmt
Portrait von Georg-Ludwig von BreitenbuchGeorg-Ludwig von BreitenbuchCDU23 - Leipzig Land 1 Dagegen gestimmt
Portrait von Ronny WähnerRonny WähnerCDU16 - Erzgebirge 4 Dagegen gestimmt
MdL Oliver Wehner Oliver WehnerCDU50 - Sächsische Schweiz−Osterzgebirge 3 Dagegen gestimmt
Portrait von Patricia WisselPatricia WisselCDU52 - Bautzen 1 Dagegen gestimmt
roland-woellerRoland WöllerCDU48 - Sächsische Schweiz−Osterzgebirge 1 Dagegen gestimmt

Der bereits im März 2015 eingebrachte Gesetzesentwurf der Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN soll darauf abzielen, die Möglichkeiten der Teilhabe der Bürgerinnen und Bürger an der Gesetzgebung mittels Volksantrag, Volksbegehren und Volksentscheid zu erleichtern.

Seitdem die Volksgesetzgebung vor 25 Jahren in die sächsische Verfassung eingebracht wurde, gab es erst einen erfolgreichen Volksentscheid. Alle anderen Initiativen für ein Volksbegehren scheiterten an der Hürde von  450.000 Unterstützungsunterschriften.

Der Gesetzesentwurf sieht nun vor, das Quorum zur Einreichung eines Volksantrags auf 35.000 Unterstützungsunterschriften (1% der Stimmberechtigten) sowie das Quorum zur Einreichung eines Volksbegehrens auf 175.000 Unterstützungsunterschriften (5% der Stimmberechtigten) abzusenken. Darüber hinaus soll es möglich sein, dass Volksanträge künftig nicht mehr nur in Form von Gesetzentwürfen eingebracht werden können, sondern die Bürgerinnen und Bürger den Landtag auch dazu veranlassen können, über für sie wichtige bestimmte Themen selbst zu beraten und diese zu beschließen.

Das Gesetz welches gleichzeitig eine Verfassungsänderung bedurfte, wurde mit 84 Neinstimmen bei 31 Jastimmen abgelehnt. Bereits zuvor wurde im Verfassungs- und Rechtsausschuss über das Gesetz beraten. Auch hier wurde der Gesetzentwurf abgelehnt.

 

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