Der bereits im März 2015 eingebrachte Gesetzesentwurf der Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN soll darauf abzielen, die Möglichkeiten der Teilhabe der Bürgerinnen und Bürger an der Gesetzgebung mittels Volksantrag, Volksbegehren und Volksentscheid zu erleichtern.
Seitdem die Volksgesetzgebung vor 25 Jahren in die sächsische Verfassung eingebracht wurde, gab es erst einen erfolgreichen Volksentscheid. Alle anderen Initiativen für ein Volksbegehren scheiterten an der Hürde von 450.000 Unterstützungsunterschriften.
Der Gesetzesentwurf sieht nun vor, das Quorum zur Einreichung eines Volksantrags auf 35.000 Unterstützungsunterschriften (1% der Stimmberechtigten) sowie das Quorum zur Einreichung eines Volksbegehrens auf 175.000 Unterstützungsunterschriften (5% der Stimmberechtigten) abzusenken. Darüber hinaus soll es möglich sein, dass Volksanträge künftig nicht mehr nur in Form von Gesetzentwürfen eingebracht werden können, sondern die Bürgerinnen und Bürger den Landtag auch dazu veranlassen können, über für sie wichtige bestimmte Themen selbst zu beraten und diese zu beschließen.
Das Gesetz welches gleichzeitig eine Verfassungsänderung bedurfte, wurde mit 84 Neinstimmen bei 31 Jastimmen abgelehnt. Bereits zuvor wurde im Verfassungs- und Rechtsausschuss über das Gesetz beraten. Auch hier wurde der Gesetzentwurf abgelehnt.
Weitere Informationen:
- Gesetzentwurf zur direkten Demokratie fällt durch; sz-online vom 17.08.2016,
Aufruf: 27.09.2016 - Plenarprotokoll 6/39