Name Absteigend sortieren | Fraktion | Wahlkreis | Stimmverhalten | |
---|---|---|---|---|
Wolfgang Aldag | DIE GRÜNEN | 36 - Halle II | Dafür gestimmt | |
Gottfried Backhaus | fraktionslos | 40 - Querfurt | Nicht beteiligt | |
Katja Bahlmann | DIE LINKE | 41 - Zeitz | Nicht beteiligt | |
Jürgen Barth | SPD | 2 - Gardelegen-Klötze | Dafür gestimmt | |
Frank Bommersbach | CDU | Dafür gestimmt | ||
Bernhard Bönisch | CDU | 37 - Halle III | Dafür gestimmt | |
Carsten Borchert | CDU | 1 - Salzwedel | Dafür gestimmt | |
Siegfried Borgwardt | CDU | 25 - Jessen | Dafür gestimmt | |
Gabriele Brakebusch | CDU | 9 - Oschersleben | Dafür gestimmt | |
Christina Buchheim | DIE LINKE | 22 - Köthen | Dafür gestimmt | |
Matthias Büttner | AfD | Dagegen gestimmt | ||
Bernhard Daldrup | CDU | 15 - Blankenburg | Nicht beteiligt | |
Jens Diederichs | fraktionslos | 32 - Eisleben | Nicht beteiligt | |
Kerstin Eisenreich | DIE LINKE | 39 - Merseburg | Dafür gestimmt | |
Rüdiger Erben | SPD | 43 - Weißenfels | Nicht beteiligt | |
Robert Farle | AfD | 33 - Saalekreis | Dagegen gestimmt | |
Dorothea Frederking | DIE GRÜNEN | 4 - Stendal | Dafür gestimmt | |
Lydia Funke | AfD | 42 - Naumburg | Nicht beteiligt | |
Wulf Gallert | DIE LINKE | 13 - Magdeburg IV | Dafür gestimmt | |
Stefan Gebhardt | DIE LINKE | 32 - Eisleben | Dafür gestimmt | |
Andreas Gehlmann | AfD | 31 - Sangerhausen | Dagegen gestimmt | |
Angela Gorr | CDU | 16 - Wernigerode | Dafür gestimmt | |
Falko Grube | SPD | 11 - Magdeburg II | Dafür gestimmt | |
Detlef Gürth | CDU | 18 - Aschersleben | Nicht beteiligt | |
Hardy Güssau | CDU | 4 - Stendal | Nicht beteiligt |
Die Einsetzung der Enquete-Kommission war Mitte 2017 mit einem Beschluss des Landtages entschieden worden. Unter Einbeziehung von Sachverständigen sollte untersucht werden, "welche linksextremistischen Strukturen in Sachsen-Anhalt bestehen und welche Aktivitäten diese entfalten". Außerdem sollten unter anderem die Teilbereiche "Aktivitäten und Straftaten", "Ideologische Grundlagen und Verankerung in der Gesellschaft" und "Gegen- und Präventionsmaßnahmen" näher betrachtet werden.
Hintergrund des Antrags ist das Urteil des Landesverfassungsgerichts vom 8. Dezember 2020 (LVG 34/10): Dabei wurde die "Ablehnung des Antrages auf Einsetzung eines Parlamentarischen Untersuchungsausschusses zur Untersuchung des Linksextremismus in Sachsen-Anhalt" als nicht rechtswidrig eingestuft. Als Begründung wurde unter anderem eine Überschreitung der "verfassungsimmanenten Schranken der Einsetzungsbefugnis des Landtages" angeführt. Diese Überschreitung sei auch auf die Einsetzung der Enquete-Kommission übertragbar, weshalb der Beschluss als verfassungswidrig eingestuft wurde.
Speziell das Untersuchen linksextremistischer Strukturen und deren Verbindungen zu Parteien, Jugend- und Vorfeldorganisationen seien Aufgaben, die "originär der Verfassungsschutzbehörde des Landes Sachsen-Anhalt" oblägen und laut Landesverfassungsgericht über die Aufgaben des Landtages hinausgingen. Schließlich wies das Gericht darauf hin, dass es dem Parlament nicht erlaubt sei, politische Parteien zum Gegenstand seiner Untersuchungen zu machen.
Der Antrag wurde mit 48 Stimmen der CDU, SPD, Bündnis90/Die Grünen und der LINKEN angenommen. 18 Gegenstimmen erhielt der Antrag von der AfD-Fraktion. Nicht beteiligt waren 21 Abgeordnete.