Frage von Jost E. • 28.02.2016
Antwort ausstehend von Matthias Michael Kaißling Bündnis 90/Die Grünen
Frage von Berthold R. • 28.02.2016
Antwort von Malu Dreyer SPD • 16.04.2016
Sehr geehrter Herr Reis,
Frage von Eugen H. • 28.02.2016
Antwort von Heike Rung-Braun FREIE WÄHLER • 28.02.2016
(...) Das Nichtraucherschutzgesetz ist von der Grundlage her ein Arbeitnehmerschutzgesetz, weil ein Arbeitnehmer auf sein Einkommen angewiesen ist, und deshalb nicht einfach seinen Arbeitsplatz verlassen darf, weil ein Kollege raucht. (...) Das wäre ein zu starker Eingriff in die Persönlichkeitsrechte eines Rauchers. (...)
Frage von Eugen H. • 28.02.2016
Antwort von Malu Dreyer SPD • 16.04.2016
Sehr geehrter Herr Hoppe-Schultze,
vielen Dank für Ihre Nachfrage hier auf abgeordnetenwatch.de. Am 10. März müsste Ihnen meine Antwort zu Ihrer Email zugegangen sein.
Mit herzlichen Grüßen
Malu Dreyer
Frage von Eugen H. • 28.02.2016
Antwort von Jens Guth SPD • 01.03.2016
(...) Zielsetzung des Gesetzes ist der Schutz vor Passivrauch. Raucherinnen und Raucher sollen dadurch nicht bevormundet werden. (...)
Frage von Eugen H. • 28.02.2016
Antwort ausstehend von Manfred Geis SPD