Sehr geehrte Frau Lenzen,
Sehr geehrte Frau Emrich,
(...) Was ihre Frage nach dem Selbstvorschlagsrecht angeht, ist dies bei den jeweiligen Auszeichnungen und Preisen unterschiedlich geregelt. Dort wo es um einen Ehrenamtspreis geht, der mit einer kleinen Summe ausgelobt wird, halte ich es nicht für verwerflich, wenn sich Vereine oder auch Einzelpersonen darum bewerben, um diese Preise in ihre Arbeit zu investieren oder für ihre Arbeit und ihre Sache zu werben. Schließlich entscheidet am Ende in der Regel eine Jury, wer den Preis letztlich bekommen soll. (...)
Sehr geehrter Herr Schubert,
diese Frage kann ich leider so nicht beantworten, da ich den konkreten
Einzelfall nicht kenne.
Herzliche Grüße
Wolfgang Schwarz
(...) Auch im Ehrenamtsbereich führen schwerwiegende Vorwürfe eines unlauteren Wettbewerbs bei der Vergabe von Auszeichnungen unweigerlich zu einem Glaubwürdigkeitsverlusts des Preisträgers aber auch der für die Vergabe der Auszeichnung verantwortlichen Initiative. Gerade in diesem Fall sollten sich die Verantwortlichen der Diskussion über eine Aberkennung des Preises nicht verweigern. (...)