Wie wollen Sie Treibhausgasemissionen im landwirtschaftlichen Sektor in Zukunft bepreisen?
Guten Tag,
vielen Dank für Ihre wichtige Frage, die den Finger in die richtige Wunde legt.
Erst kürzlich empfahl die Wissenschaftsplattform Klimaschutz im Jahresgutachten vom 18.02.2022 (https://www.wissenschaftsplattform-klimaschutz.de/de/Jahresgutachten2021.html), finanzielle Anreize durch eine Bepreisung von Emissionen im Landwirtschafts- und LULUCF-Sektor zu schaffen.
Zu den klimarelevanten Sektoren, die in Deutschland und der EU bislang noch nicht direkt durch eine Bepreisung von Treibhausgasemissionen erfasst werden, gehört auch die Landwirtschaft. Wir Grüne haben daher bereits 2019 auf einem Parteitag beschlossen die Bepreisung von Klimagasen auch für landwirtschaftliche Produkte einzuführen, angefangen mit tierischen Lebensmitteln (https://cms.gruene.de/uploads/documents/Wirtschaft-Handeln-und-zwar-jetzt-Beschluss-BDK-11-2019.pdf).
Auf EU-Ebene findet bereits durch den Emissionszertifikatehandel eine Bepreisung von Klimagasen im Energie-, Industrie- und Luftverkehrssektor statt. Für den Verkehrs- und Wärmesektor wurde ab 2021 eine deutschlandweite CO2-Bepreisung eingeführt. Die aktuelle Bundesregierung unterstützt die Pläne der EU Kommission zur Stärkung des bestehenden Emissionshandels und setzt sich für eine ambitionierte Reform ein, bei der neben einem Mindestpreis ein zweiter europäischer Emissionshandel für die Bereiche Wärme und Verkehr geschaffen werden soll. In den 2030er Jahren soll es dann ein einheitliches EU-Emissionshandelssystem über alle klimarelevanten Sektoren geben - vorstellbar wäre hier dann auch das Einbeziehen des Landwirtschafts- und LULUCF-Sektors. Von den bereits existierenden Treibhausgas-Bepreisungs-Mechanismen ist die Landwirtschaft jetzt schon indirekt betroffen, zum Beispiel aufgrund des Einsatzes von Diesel in Traktoren und Erntemaschinen.
Konkrete Fragen dazu, wie für Erdölprodukte, Erdgas oder Kohle als Brennstoffe Anreize gesetzt werden, um ihren Verbrauch zu verringern und eine Lenkungswirkung hin zu umweltfreundlicheren Energieformen und Produkten auszulösen, können Sie hier nachlesen: https://www.bmuv.de/service/fragen-und-antworten-faq/fragen-und-antworten-zur-einfuehrung-der-co2-bepreisung-zum-1-januar-2021
Uns muss jedoch bewusst sein, dass die Klimakrise in ihrem Ausmaß bereits derart fortgeschritten ist, dass es auch der Politik nicht möglich sein wird, die Kosten die den Verbraucher*innen entstehen komplett zu kompensieren.
Liebe Grüße,
Zoe Mayer