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Zoe Mayer
Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von Rainer B. •

Was unternehmen Sie als mein Bundestagsabgeordneter, damit Kinder zukünftig vor psychischem Missbrauch durch Eltern-Kind-Entfremdung besser geschützt sind?

Sehr geehrte Frau Mayer,
Ich bin selbst von Eltern-Kind-Entfremdung betroffener Vater. Der mehrfach ausgezeichnete Fernsehfilm „Weil Du mir gehörst“ hat auf sehr realistisch dargestellt, wie grausam psychischer Missbrauch durch Eltern-Kind-Entfremdung sein kann – grausam für die betroffenen Kinder, aber auch für entfremdete Elternteile wie mich. Bisher habe ich aber den Eindruck, dass die Politik sich der Problematik überhaupt nicht bewusst ist, obwohl es sich um Menschenrechtsverletzungen handelt, wie auch der europäische Gerichtshof für Menschenrechte mehrfach bestätigte. Auch international hat man sich auf das Basis von mittlerweile über 1.300 Studien und Forschungsergebnissen schon in vielen Ländern darauf verständigt, entschieden gegen Eltern-Kind-Entfremdung vorzugehen und Kinder entsprechend zu schützen. In Deutschland wird solch missbrauchendes Verhalten viel zu häufig sogar noch bewusst oder unbewusst befördert wird. Was wird dagegen unternommen?
Mit besten Grüßen
B.

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Hallo,

vielen Dank für Ihre wichtige Frage.

 

Wie Sie natürlich selbst wissen, besitzt jeder einzelne Fall seine eigenen Herausforderungen.

Politik kann und muss die Rahmenbedingungen schaffen, damit im Falle von hochkonflikthaften Sorge- und Umgangsstreitigkeiten am Ende die beste Entscheidung für das Kind steht.

 

In familienrechtlichen Verfahren treffen Richterinnen und Richter meist Entscheidungen, die erhebliche Auswirkungen auf das Leben von Kindern und Jugendlichen, sowie ihren Familien haben.

Deshalb machen wir uns als Grüne Bundestagsfraktion schon lange dafür stark, die Qualitätssicherung in familienrechtlichen Verfahren zu gewährleisten. Bei der Qualitätssicherung muss angesetzt werden, damit am Ende eines Verfahrens die bestmögliche Entscheidung für das Kind steht.

Ein wichtiger Baustein dafür ist die Fortbildung von Richterinnen und Richtern. Es ist unlogisch, dass z. B. Fachanwältinnen und Fachanwälte, Fachärzte und Fachärztinnen selbstverständlich zur Fortbildung verpflichtet sind, nicht aber Richterinnen und Richter. Genau hierfür wird die gesetzliche Verankerung eines Fortbildungsanspruches für Familienrichterinnen und Familienrichtern diese Wahlperiode kommen. Wir werden in familiengerichtlichen Verfahren zusätzlich den Kinderschutz und das Prinzip der Mündlichkeit der Verhandlungen stärken.

Zusätzlich ist es für uns als Grüne wichtig, dass Kinder, Jugendliche und ihre Familien die Möglichkeit haben, sich mit Fragen, Verfahrensproblemen oder Beschwerden an Ombudsstellen wenden zu können. Ombudsstellen klären unabhängig über rechtliche Sachlagen, Einzelansprüche und Optionen auf und können gegenüber dem Jugendamt bzw. Jugendhilfeträger vermitteln. Sie können die Betroffenen in einem Gerichtsverfahren unterstützen und dabei helfen, strukturelle Machthierarchien und -asymmetrien auszugleichen.

 

Dafür setzen wir uns politisch ein. Die Entscheidung liegt am Ende jedoch bei den Gerichten.

 

Liebe Grüße aus Berlin,

Zoe Mayer

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