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Zoe Mayer
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Frage von Yannik T. •

Unterstützung des AfD-Verbotsverfahrens

Sehr geehrte Frau Mayer,

auf eine vergangene Frage auf dieser Plattform gaben Sie an: „Daher unterstütze ich die überparteilichen Anstrengungen des Bundestages ein Verbotsverfahren auf den Weg zu bringen.“

In diesem Medienbericht werden Sie allerdings nicht als eingetragene Unterstützerin des aktuellen Antrages aufgeführt: https://www.tichyseinblick.de/daili-es-sentials/wanderwitz-antrag-afd-verbot

Liegt hier ein Fehler vor oder haben Sie Ihre Position geändert?

Vielen Dank!

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr T.,

Vielen Dank für Ihre Nachricht!

Ich unterstütze das Verfahren von Renate Künast und anderen, das auf die Feststellung der Verfassungswidrigkeit der AfD abzielt. Aus dem Antrag geht hervor, dass vor einem möglichen Verbot der AfD durch den Bundestag die Erfolgsaussichten eines solchen Verfahrens sorgfältig geprüft werden sollen. Es wird vorgeschlagen, unabhängige Gutachter*innen mit der Analyse der rechtlichen und politischen Perspektiven eines Verbots zu beauftragen.

Es ist wichtig zu betonen, dass es in Verfahren dieser Art normal ist, dass mehrere Anträge gestellt werden. Die Anträge von Wanderwitz und Künast stehen sich dabei keineswegs im Weg, sondern schlagen lediglich unterschiedliche Wege vor, mit der gleichen Zielrichtung. Beide Anträge befürworten grundsätzlich ein Verbot der AfD. Die Wanderwitz-Gruppe fordert, dass der Bundestag direkt einen Verbotsantrag beschließt, während bei dem anderen Antrag ein zweistufiges Verfahren bevorzugt wird.

Der Bundestag ist zwar antragsberechtigt, hat jedoch - gegenüber der Bundesregierung als weitere Antragsberechtigte - den Nachteil, dass ihm keine nachgeordneten Behörden zur Verfügung stehen, die einen Antrag samt aller erforderlichen Beweise vorbereiten können. Um diesen Nachteil auszugleichen, fordern wir eine umfassende Materialsammlung und -auswertung, insbesondere durch das Bundesministerium des Innern und für Heimat sowie die Verfassungsschutzbehörden von Bund und Ländern. Ein unzureichend belegter Antrag könnte im Vorverfahren abgewiesen oder im Hauptverfahren scheitern, weshalb eine gründliche Materialsammlung und -auswertung notwendig ist, um ein solches Risiko zu vermeiden.

Deswegen unterstütze ich den Antrag von Künast und anderen, da er eine gründliche Prüfung der Verfassungswidrigkeit der AfD anstrebt und somit die Erfolgsaussichten eines Verbots erhöht.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Zoe Mayer

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