Sehr geehrte Frau Mayer, wie stehen sie zur Idee, bundesweite Bürgerräte einzuführen?
Sehr geehrter Herr G.,
vielen Dank für Ihre Frage zur Einführung von Bürgerräten, die eine der vielversprechendsten Möglichkeiten zur Einbindung der Bürgerinnen und Bürger in aktuelle politische Fragestellungen darstellt.
Ich spreche mich für die Einführung von Bürger*innenräte auf Bundesebene aus. In der jüngeren Vergangenheit haben die Bürger*innenräte zu den Themenfeldern "Demokratie" und "Deutschlands Rolle in der Welt" gezeigt, dass solche Möglichkeiten direkter Beteiligung die Demokratie stärken. Denn so wird es möglich, dass Bürger*innen ihre Alltagserfahrungen in den Entscheidungsfindungsprozess und damit letzten Endes in die Gesetzgebung einfließen lassen können - sie erarbeiten Handlungsempfehlungen und geben Impulse für die öffentliche Auseinandersetzung und die parlamentarische Entscheidung. Dafür wird in der kommenden Legislatur zunächst eine gesetzliche Grundlage für die Einführung von Bürger*innenräten zu schaffen sein, die gewährleistet, dass sich sich das Parlament mit dem gefundenen Ergebnis befassen muss.
Nach unserer Vorstellung wird dieses Gesetz vorsehen, dass auf Initiative der Regierung, des Parlaments oder eines Bürger*innenbegehrens zufällig ausgewählte Menschen, die in Deutschland leben und mindestens 16 Jahre alt sein müssen, gemeinsam in einem festgelegten Zeitraum über eine konkrete Fragestellung beraten. Gleichsam muss eine freie, gleiche und faire Beratung sichergestellt werden. Das wollen wir unter anderem durch zivilgesellschaftliche und wissenschaftliche Beratung erreichen.
Mit freundlichen Grüßen, Zoe Mayer