Frage an Yvonne Ploetz von Tim L. bezüglich Frauen
Sehr geehrte Frau Ploetz MdB,
ich frage Sie in Ihrer Funktion als Sprecherin für Frauenpolitik Ihrer Fraktion.
Mit der Aussetzung der Wehrpflicht wurde der neue freiwillige Wehrdienst beiden Geschlechtern gegenüber geöffnet. Sollte da nicht die Gleichstellung der Geschlechter, verbessert werden indem der Art. 12a I GG entsprechend geschlechtsneutral formuliert werden?
[Art. 12a I GG:
Männer können vom vollendeten achtzehnten Lebensjahr an zum Dienst in den Streitkräften, im Bundesgrenzschutz oder in einem Zivilschutzverband verpflichtet werden.]
Die Wehrpflicht ist ja nur ausgesetzt, nicht abgeschafft. Stünde im Art 12a I GG nicht explizit die Nennung eines Geschlechts, wurde der Gleichberechtigungsgrundsatz Art. 3 GG, greifen und könnte nicht durch eine Lex Specialis ersetzt werden. Meines Gesellschafts- und Humanitätsverständnisses nach kommt diese „Ersetzung“ einer „Aushebelung“ gleich, da die Legitimität des Art. 3 GG gegenüber dem Art. 12a ungleich größer ist, und dieser daher nicht dem Geist des Art. 3 GG wiedersprechen sollte.
[Art. 3 GG
(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
(2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.
(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.]
Mit freundlichen Grüßen
Tim Leuther
Sehr geehrter Herr Leuther,
vielen Dank für ihr Erläuterungen und ihre Frage.
Die LINKE lehnt den Wehrpflicht in jeglicher Form ab und begrüßt deswegen die derzeitige Aussetzung der Wehrpflicht. Allerdings geht dieser Schritt nicht weit genug. DIE LINKE fordert die vollständige Abschaffung der Wehrpflicht. Auch den mit dem Wehrrechtsänderungsgesetz eingeführten FreiwilligenWehrdienst (FWD), welcher auch Frauen den „Dienst an der Waffe“ ermöglicht, lehnt DIE LINKE strikt ab (Drucksache 17/5247 http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/052/1705247.pdf )
Die Tatsache, dass auch Frauen zum FWD zugelassen werden, ist problematisch, da – wie Sie richtig erläutert haben – das Grundgesetz Artikel 12a die Verpflichtung von Frauen zum Waffendienst ausschließt. Wenn Frauen aber einen FWD im Rahmen des Wehrpflichtgesetzes ableisten, müssten sie folgerichtig mit dem Eintreten des Spannungs- und Verteidigungsfalles entlassen werden, da die Rechtsgrundlage für ihr Dienstverhältnis entfällt. Diese Sinnwidrigkeit bezeugt die Inkonsequenz des Wehrrechtsänderungsgesetzes.
Gleichstellungspolitisch gesehen ist die Zulassung von Frauen am Wehrdienst und auch ihre Forderung bzgl. des Art 12a I GG durchaus folgerichtig, aber ich bin der Meinung, dass die Freigabe von Frauen zum "Dienst an der Waffe" nichts zur Emanzipation und zur Überwindung von geschlechtsspezifischer Rollenbildung beiträgt. Und es ist auch nicht davon ausgehen, dass dies im Rahmen patriarchaler Militärstrukturen jemals möglich sein könnte.
Sollte ein Wiedereinführung der Wehrpflicht zur Diskussion stehen, würde sich die LINKE nicht für eine Änderung des Art 12a I GG einsetzen, sondern für die vollständige Abschaffung der Wehrpflicht plädieren, so dass Art 12a I GG weder für Frauen noch für Männer Relevanz besäße und aus dem GG gestrichen werden sollte.
DIE LINKE fordert die Wehrpflicht nicht nur auszusetzen, sondern abzuschaffen – und zwar für beide Geschlechter!
Viele Grüße
Yvonne Ploetz