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Yvonne Ploetz
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Frage von Irene M. •

Frage an Yvonne Ploetz von Irene M. bezüglich Familie

Sehr geehrte Yvonne Ploetz!

Inwieweit sind Ihrer Auffassung nach die politischen Entscheidungen der CDU-geführten Bundesregierung akzeptabel, die dafür sorgen, dass schwerstgeschädigte Opfer des Medikamentes Contergan nicht als Verbrechensopfer anerkannt und entschädigt werden?

Sollte Ihrer Meinung nach die Große Strafkammer des Landgerichts Aachen den Conterganprozess gegen verschiedene Beteiligte wegen vorsätzlicher oder fahrlässiger Körperverletzung und fahrlässiger Tötung neu aufrollen, da der ehemalige Justizminister des Landes NRW, Neuberger (SPD), dessen Anwaltssozietät einen der Grünenthal-Verantwortlichen vertrat, später in seiner Eigenschaft als oberster Dienstherr der Staatsanwaltschaft während des Strafprozesses zugunsten Grünenthals tätig wurde, indem er maßgeblich Einfluss auf das Verfahren nahm?

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Antwort von
DIE LINKE

Sehr geehrte Frau Müller,

vielen Dank für Frage.

Meines Wissens stellt sich die von der Regierung geschaffene Situation derzeit in etwa folgendermaßen dar:

Die finanzielle Gesamtverantwortung für Contergangeschädigte liegt derzeit bei der Bundesrepublik Deutschland.
Nachdem die Firma Grünenthal 100 Millionen DM an die Conterganopfer zahlte, welche in die Conterganstiftung überführt wurden, erließ der deutsche Staat – nach jahrelanger Verschleppung des Prozesses und mit Abschluss eines sittenwidrigen Vertrages – faktisch ein Enteignungsgesetz ( siehe § 23 Abs. 1 des Gesetzes über die Stiftung "Hilfswerk für behinderte Kinder"). Alle Ansprüche der Contergankinder gegen die Schädigungsfirma Grünenthal, ihre Eigentümer und Angestellten wurden per Bundesgesetz zum Erlöschen gebracht.
Aufgrund der Übernahme der Gesamtverantwortung durch die Bundesrepublik Deutschland ergibt sich ein Anspruch der geschädigten Personen und ihrer Angehörigen nach dem Sozialen Entschädigungsrecht (siehe auch Urteil des Bundesverfassungsgerichtes vom 8. Juli 1976).
Aber diesem Recht wird bislang nur ungenügend nachgekommen. Die bisher gezahlten „Conterganrenten“ und weitere finanzielle Leistungen reichen nicht, um bestehende Nachteilsausgleiche zu kompensieren. Finanzielle Nachteile – zum Beispiel durch Verdienstausfälle – für die Betroffenen und ihre Angehörigen kommen zu den direkten Schädigungen in Folge von Contergan hinzu. „Schmerzensgeld“ dafür wurde bisher nicht gezahlt.
Angesichts dieser Entwicklungen, bin ich mit den Entscheidungen der Bunderegierung in keinster Weise einverstanden. Im Oktober 2012 forderte ich deswegen – gemeinsam mit der Linksfraktion im Bundestag –in einem Antrag die Lebenssituation der durch Contergan geschädigten Menschen mit einem Dritten Conterganstiftungsänderungsgesetz und weiteren Maßnahmen spürbar zu verbessern (Drucksache 17/11041).

Die Idee, dass die Große Strafkammer des Landgerichts Aachen den Conterganprozess neu aufrollen sollte, werde ich in der Fraktion den zuständigen Kollegen versuchen nahezubringen.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen damit ein wenig weiterhelfen.

Mit freundlichen Grüßen
Yvonne Ploetz