Frage an Yvonne Ploetz von Reinhard G. bezüglich Soziale Sicherung
Sehr geehrte Frau Ploetz,
vielen Dank für Ihre heutige Rede im Bundestag zur Abschaffung der ALGII-Sanktionen!
Als potentiell Betroffener habe ich ein brennendes Interesse zu erfahren, *wieviele* von allen arbeitslosen SGB-II-Leistungsberechtigten, welche statistisch ja die sogenannte Sanktionsquote von 4,6 darstellen (lt. BT-Drucksache 17/9070 - Ihrem Antrag vom 21.03.2012), *prozentual* nach Erhalt einer oder mehrerer Sanktionen in der Folgezeit bis heute ein versicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis eingegangen sind, das nicht auf einer Arbeitnehmerüberlassung beruht und die Betreffenden von SGB-II-Leistungen unabhängig gemacht hat.
Ich möchte diese Zahl die "Erfolgsquote" der Sanktionen nennen.
Bitte teilen Sie mir mit, ob Sie diese Erfolgsquote in Prozent - z.B. wenn nötig über eine parlamentarische Anfrage - eruieren können und bereit sind, dies zu tun!
Mit freundlichen Grüßen
Reinhard Gölz
Lieber Herr Gölz,
vielen Dank für Ihre Frage. Über Ihre positive Rückmeldung habe ich mich wirklich sehr gefreut.
Ihre Frage können wir so im Bundestag nicht stellen, da sich nicht feststellen lässt, ob eine Sanktion zur Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses geführt hat oder dafür andere Gründe ausschlaggebend waren. Hier lässt sich kein kausaler Zusammenhang feststellen.
Es kann natürlich sein, dass eine Sanktionsmaßnahme jemand zur verstärkten Bemühung und schließlich zur Arbeitsaufnahme bewogen hat, allerdings lässt sich nicht ausschließen, dass die Arbeitsstelle auch ohne erfolgte Sanktionsmaßnahme angetreten worden wäre.
Dieses Dossier beschäftigt sich mit Sanktionen nach SGB II, ab Seite 7 wird auch zu den Auswirkungen Stellung bezogen: http://dokumente.linksfraktion.net/inhalt/12-04-24-dossier-sanktionen.pdf
Herzliche Grüße
Ihre Yvonne Ploetz