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Yusuf Dogan
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Frage von Jens M. •

Frage an Yusuf Dogan von Jens M. bezüglich Recht

Sehr geehrter Yusuf,

mit Unverständnis habe ich während der gesamten zurückliegenden Legislaturperiode registriert, daß verbindliche Zusagen Ihrer Partei bezüglich der individuellen Kennzeichnungspflicht von Bereitschaftspolizisten (bzw. Angehörigen v. geschlossenen Einheiten) konsequent nicht eingehalten wurden. Trotz wiederholter Gewaltexzesse von Polizisten welche z.B. Demonstrationen begleiten (so z.B. während der Demonstration gg. den Sozialraub am 3.6. diesen Jahres) werden solche, dem Einvernehmen nach leicht umzusetzende, Versprechen nicht eingelöst.

Warum wurde die Kennzeichnungspflicht sang- und klanglos vom Tisch gewischt? hierzu hätte ich gerne von Ihnen möglichst rasch eine Stellungnahme.

Im voraus dankend,

Jens Masula

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Antwort von
DIE LINKE

Lieber Jens Masula,

meine Erfahrungen bei Demonstrationen (Übergriffe u.ä.) decken sich mit Ihren. Leider, wenn ich auch die Veränderungen im Verhalten der Berliner Polizei in den vergangenen fünf Jahren (z.B. am 1. Mai) nicht leugnen will. So beteiligten sich an der freiwilligen individuellen Kennzeichnung durch ein Namensschild hingegen bisher mehr als 60 % der Bediensteten. In Bezug auf Demonstrationen ist ein korrektes Verhalten aller Beamten natürlich nicht nur wünschenswert, sondern m.E. auch erforderlich. Deswegen werden wir uns auch weiterhin dafür einsetzen.
Zum Problem der Kennzeichnungspflicht hat sich die innenpolitische Expertin meiner Partei, Marion Seelig, wie folgt geäußert:
Kennzeichnung von Gruppen ist erster Schritt
Ein Modellprojekt zur Durchsetzungder freiwilligen individuellen Kennzeichnung durch ein Namensschild hat bisher mehr als 60 Prozent Beteiligte erreicht. Das haben wir außerordentlich begrüßt. Es ist auch ein Signal für Bürgernähe und gegen Abschottung im Apparat.
Damit ist allerdings das Problem nicht gelöst, dass einzelne Beamte in geschlossenen Einheiten nicht erkennbar sind. Hauptsächlich bei deren Einsätzen kommt es zu realen oder vermeintlichen Übergriffen, beispielsweise gegenüber Demonstrantinnen und Demonstranten, die dann keinem Einzelnen zugeordnet werden können. Die individuelle Kennzeichnungspflicht scheiterte bisher an dem heftigen, auch irrationalen Widerstand aller Betroffenen und ihrer Gewerkschaften.
Wie im Koalitionsvertrag festgeschrieben, wollten wir uns trotzdem darum bemühen, im Einvernehmen eine solche Kennzeichnung durchzusetzen. Eine erste Lösung ist inzwischen mit der Gruppenkennzeichnung erreicht worden, bei der ein großes Schild auf der Uniform mit einer vierstelligen Nummer die Zuordnung zu einer Gruppe von zirka sechs Beamtinnen und Beamten ermöglicht. Wir haben nach wie vor das Ziel der individuellen Kennzeichnung, glauben aber, dass es kontraproduktiv ist, dies mit einem Gesetz gegen den erklärten Willen der Beteiligten durchzusetzen, zumal die Gruppenkennzeichnung erst einmal in der Praxis geprüft werden muss. (aus: Fortsetzung folgt... Eine Bilanz der Linkspartei.PDS-Fraktion im Berliner Abgeordnetenhaus, S.44/45)
Das Thema ist also nicht vom Tisch.

Mit freundlichen Grüßen,
Yusuf Dogan