Frage an Xaver Jung von Helmut K. bezüglich Soziale Sicherung
Erst die Fackten.Wenn man arbeitslos wird und ist privat krankenversichert muß man in den Basistarif der Krankenversicherung wechseln.Nur dann übernimmt
das JOBCENTER die Kosten für die Krankenversicherung.
Nun die Frage: Wenn man wieder anfängt zu arbeiten und will in seinen alte Tarif zurück (aus Kostengründen)hat dann die Krankenkasse das Recht einen Risikozuschlag,in meinem Fall von 140 € monatlich,für eine der Versicherung bereits bekannte Erkrankung zu verlangen und auf den ursprünglichen Tarif aufzuschlagen?
Gibt es überhaupt eine gesetzliche Regelung für diesen Fall?
Sehr geehrter Herr Keber,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Sehr gerne beantworte ich diese persönlich. Hierfür möchte ich keine Vermittlung oder Moderation durch das Portal Abgeordnetenwatch.de. Sie können sich unter xaver.jung@bundestag.de direkt an mich wenden. Alle weiteren Kontaktdaten können Sie über meine Homepage www.xaver-jung.de abrufen.
Mit herzlichem Dank und freundlichen Grüßen
Xaver Jung MdB