Xander Dorn
PIRATEN
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Frage von Ralf S. •

Frage an Xander Dorn von Ralf S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrte Frau Ahnen,

ich habe merhere Fragen an Sie und die anderen Kandidaten aus diesem Wahlkreis:
Die NPD hat sich wieder einmal mit ihren E-Mails als Rechtsradikale Partei geoutet und sie hat Unterschriften ihrer Kandidaten gefälscht! Warum wird die NPD also nicht endlich verboten?
In Stuttgart wurden Protestanten von der Polizei angegriffen und schwer verletzt ein Mann ist sogar blind. Ich habe seitdem Angst vor Polizisetn. Wird die Polizei hier auch so brutal sein wenn protestiert wird?
Soll "Doktor" Gutenberg seinen Job verlieren?
warum darf ich mit 17 noch nicht wählen?

Ralf Schmitt

Antwort von
PIRATEN

Sehr geehrter Herr Schmitt,

auch wenn ich nicht Frau Ahnen bin, nehme ich an, dass Sie dennoch auch mich befragen wollten. Ich beantworte Ihre Fragen daher gerne. Da Sie gleich mehrere Fragen gestellt haben, fällt meine Antwort hier auch länger aus.

Die veröffentlichten E-Mails aus den Postfächern von NPD-Mitgliedern enthüllten nichts, was man nicht erwartet hätte. Interne Streitigkeiten über programmatische Inhalte, Wahlstrategien oder Entscheidungen von Vorständen gibt es in jeder Partei. Der Unterschied besteht dabei eher darin, wo diese Auseinandersetzung stattfindet. Bei der NPD fand dies in Form privater E-Mails statt, wohingegen bei der Piratenpartei auch unzensierte Kritik auf öffentlich zugänglichen Mailinglisten stattfindet. Ich sehe daher in diesem Fall weniger ein Outing der NPD sondern vor allem einen Datenschutzskandal. Kommunikation über E-Mails muss, sofern es nicht ausdrücklich anders erwünscht ist, als Teil der Privatsphäre betrachtet werden und sollte genau wie der Postverkehr unter das Briefgeheimnis fallen. Auch Telefonate sollen gleichfalls nicht ohne begründeten Verdacht und richterliche Befugnis abgehört, aufgezeichnet oder veröffentlicht werden dürfen. Dieser Schutz muss allen Menschen gewährt werden, ungeachtet ihrer politischen, ideologischen oder religiösen Weltansicht.

Rechtsradikalismus bzw. Rechtsextremismus ist zunächst einmal ein Kampfbegriff von Institutionen wie dem Verfassungsschutz. Damit sollen von der jeweiligen Regierung ungeliebte Gruppierungen oder Parteien noch stärker herabgesetzt und ausgegrenzt werden. Hier rate ich jedoch dazu, sich selbst eine Meinung zu bilden und diesen Begriff nicht unreflektiert zu übernehmen, denn er wird sehr leichtfertig eingesetzt. So wurde die Piratenpartei in den Medien bereits sowohl als rechts- als auch als linksradikal dargestellt. Die Wirkung war nur eine stärkere öffentliche Rezeption und dasselbe gilt auch für so genannte rechtsradikale Parteien. Ich für meinen Teil halte auch das rein lineare Links-Rechts-Schema für vollkommen unzureichend um eine Ideologie darzustellen. Je nachdem ob man beispielsweise das Bildungs-, Sozial- oder Wirtschaftsprogramm einer Partei betrachtet, müsste man diese sogar unterschiedlich einordnen. Wenn es also schon kein klares "Links" oder "Rechts" geben kann, sind auch die Begriffe von Links- und Rechtsradikalismus unangebracht.

Auch bin ich ein Verteidiger der Meinungsfreiheit und bin daher dagegen, Menschen den Mund zu verbieten, solange sie damit nicht die Würde oder die Rechte anderer verletzen. Ist dies bei einer Partei der Fall, so kann dagegen rechtlich vorgegangen werden ohne diese gleich ganz zu verbieten. Das beste Mittel ist jedoch Aufklärung. Bürger sollen erkennen können, welche Ziele eine Partei verfolgt und dies mit ihrem eigenen Gewissen vereinbaren ehe sie ihre Wahlentscheidung treffen oder dem entschieden entgegenzutreten. Kandidaten direkt zu befragen ist hierzu ein sehr gutes Mittel. Jede Partei erhält durch ihre Wähler Legitimation und damit nicht wieder Gesetze, welche die Bürgerrechte einschränken erst vom Bundesverfassungsgericht gestoppt werden müssen, sollten sich möglichst alle Wähler gut überlegen, an welcher Stelle sie ihr Kreuz machen.

Die Polizeigewalt bei den Demonstrationen gegen das Bauprojekt Stuttgart 21 war leider kein Einzelfall. Auch bei dem G8-Gipfel in Heiligendamm vor wenigen Jahren gab es ähnliche Vorkommnisse. Stuttgart war jedoch insofern ein Sonderfall, als dass hier ein hartes Vorgehen durch die Polizei vom Baden-Württembergischen Ministerpräsidenten verteidigt wurde. Die Financial Times gab ihrem Titelseitenartikel über den Wasserwerfereinsatz in Stuttgart daher auch die Überschrift "Die CDU zielt auf die Mitte". Für Demonstranten gilt auf solchen Versammlungen Vermummungsverbot und das Verbot, Schutzkleidung wie zum Beispiel Motorradhelme zu tragen, wohingegen die Bereitschaftspolizei immer häufiger anonym in vollem Körperschutz und Gesichtsmasken auftritt. Ich setze mich daher dafür ein, dass Polizisten bei Großeinsätzen eindeutige und gut erkennbare Identifikationsnummern tragen müssen.

Für das Amt des Verteidigungsministers benötigt man keinen Doktortitel. Die aktuelle Aufdeckung der Plagiate und die Aberkennung des Doktortitels von Herrn Freiherr von und zu Guttenberg ändert daher nichts an seiner Qualifikation für diesen Posten. Jedoch zeigt es auf, wie es um seine Ehrlichkeit bereits vor seiner Amtsübernahme bestellt war.

Das Wahlalter ist letztlich willkürlich festgelegt worden. Bis 1970 durfte nur wählen, wer das 21. Lebensjahr vollendet hat und es durfte nur gewählt werden, wer bereits mindestens 25 Jahre alt war. Die Grenzen wurden dann auf 18 Jahre für das aktive und 21 Jahre für das passive Wahlrecht herabgesetzt und später ebenfalls auf 18 Jahre verringert. Mit der Ausnahme von Hessen haben sich alle Bundesländer dem bereits angepasst und in Bremen liegt das Wahlalter bereits generell bei 16 Jahren. Wenn Menschen früher mitbestimmen und wählen dürfen, wachsen sie auch entsprechend früher in die demokratischen Prozesse hinein. Die Entscheidungen, die in den Parlamenten gefällt werden, haben schließlich auch Auswirkungen auf jüngere Menschen und diese sollen ebenfalls das Recht erhalten, ihre eigene Umwelt und ihre Zukunft mitzugestalten. Ein erster Schritt in diese Richtung, für den ich mich einsetze, ist die Absenkung des Wahlalters für Landtagswahlen auf 16 Jahre und für Kommunalwahlen auf 14 Jahre.

MfG
Xander Dorn