Frage an Wolfgang Wieland von Jan D. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Wieland,
das Justizministerium hat mich auf den Gesetzentwurf des Herrn Guttenberg (CSU) auf Betreiben der Frau von der Leyen (CDU) zur angebl. Bekämpfung der Kinderpornografie aufmerksam gemacht. Bei der Durchsicht sind mir mehrere Fragen aufgekommen, zu denen ich gerne Ihre Meinung hören würde, da Sie ja auch darüber abstimmen werden:
Halten Sie es für mit unserem Grundgesetz vereinbar und richtig, dass das BKA als Organ der Exekutive ohne richterliche Begutachtung (vorher oder nachher) und ohne parlamentarische Kontrolle, in einer geheimen Sperrliste Recht setzen soll, was dem §184ff. zu subsumieren sei?
Halten Sie es für richtig, dass Betroffenen, deren Internetangebot gesperrt werden soll, rechtliches Gehör durch das Gesetz verweigert werden soll?
Halten Sie es für richtig, dass für die LKAs, die durch private Anbieter an das Internet angeschlossen sind, die Sperre eine Strafvereitlung im Amt bedeutet, dass Beweismittel unterdrückt werden. Beweismittel, die wie Frau von der Leyen sagt und in (wahrscheinlich rechtswidrigen) Kinderpornografievorführungen im Januar im Ministerium Zivilpersonen von der Presse zeigte, schwere sexuelle Verbrechen an Kindern beweisen sollen.
Mich irritiert, dass das BKA nicht seine Kraft in die Fahndung nach den Kinderschändern fokussiert und auch im Ausland dafür Sorge trägt, dass die Anbieter vom Netz verschwinden (so wie wir jetzt endlich auch die "Steueroasen" im Ausland bekämpfen), und statt einer Strafverfolgung Grundrechte (Fernmeldegeheimnis) beseitigen sollen.
Halten Sie es für richtig, dass Zugriffe auf Webseiten, deren Strafbarkeit vom BKA geheim gehalten werden sollen, eine Strafverfolgung auslösen, obwohl die Strafbarkeit den "Tätern" nicht bekannt sein darf?
Herr Guttenberg fordert im Gesetzentwurf und ind er Begründung, dass die dem BKA bekannten Kinderpornografieseiten im Internet für Lehrer in Schulen, für Studenten in Hochschulen und für Beamte in Behörden nicht gesperrt werden sollen. Warum?
Danke.
Sehr geehrter Herr Dark,
ich darf zunächst auf
meine Antwort an Herrn Bartke vom heutigen Tag
verweisen.
Natürlich ist es primär die Aufgabe der Strafverfolgungsbehörden, die Täter zu fassen und so die Opfer wirksam vor Wiederholung zu schützen. Die Sperre zieht quasi nur einen Vorhang vor das bereits mißbrauchte Opfer, hat also nur einen beschränkten Wert, der in der unterbundenen Weiterverbreitung liegt. Sie ist also nicht gänzlich wertlos, müsste allerdings rechtsstaatlich korrekt geregelt werden.
Das Herausnehmen der Bilder aus dem Internet ist ebenso der Sperre vorzuziehen. Es ist allerdings oft schwierig bis unmöglich, da das Hereinstellen von Providern in entlegenen Ecken der Welt vorgenommen wird und die herausgenommenen Bilder oft innerhalb von Stunden wieder auftauchen.
Mit freundlichen Grüssen
Wolfgang Wieland