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Wolfgang Wieland
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Frage von Richard G. •

Frage an Wolfgang Wieland von Richard G. bezüglich Innere Sicherheit

In der letzten Waffenrechtsnovelle haben sie das führen jeglicher Hieb- und Stichwaffen, Teasern verboten. Es ist mir verständlich, dass sie der Polizei ein rechtliches Mittel an die Hand geben wollen, potentielle Gewalttäter zu entwaffnen.Andererseits nehmen sie damit den Bürgern jegliche Möglichkeit, gefahrlos von ihrem Notwehrrecht/Nothilferecht gebrauch zu machen.Und dann wird von Politikern mokiert, dass Menschen bei Gewalttaten immer häufiger wegschauen.Alleine in diesem Jahr musste ich zweimal zuschauen,wie Leute zusammengeschlagen wurden:
1.Auf einer EM Fanmeile haben zwei junge Leute direkt neben mir ohne erkennbaren Grund einen ältere Fan eine volle Bierflasche über den Kopf geschlagen.Dieser ging sofort zu boden.Dann fingen sie an ihn in den Unterleib und gegen den Kopf zu treten.Keiner(ich auch nicht!) hat sich an die brutalen und sehr kräftig aussehenden Typen rangetraut.
2.Das zweite mal war ich bei der Durchreise in Kölln.An diesem Tag fand die Demo der ProKölln Partei statt.Ich wollte vom Bahnhof in einen nahegelegenen Supermarkt.Linke Gegendemonstranden haben mir den Zutritt zu dem Platz verwehrt. Ein „Ordner“ aus der Menge der Demonstranten in Phantasieuniform verlangte nach meinem Ausweis und fragte nach meiner politischen Gesinnung.( Das ganze erinnerte mich an die SA in der Weimarer Republik) Neben mir versuchte ein älterer Herr mit dem „Ordner“ zu reden. Als er sich als ProKöllnaktivist outete wurde die Masse handgreiflich und fing an ihn zu bedrohen und zu schupsen. Er stolperte und viel auf die Strasse. Auch ihm konnte ich und wollte ich mit blossen Händen nicht helfen.
In beiden Fällen frage ich mich, wie ich zwei Menschen vor schweren köperlichen Schäden hätte bewaren sollen? Ich finde jeder rechtstreue Bürger darf in einer gesunden Demokratie auch das Recht haben, seine Rechtsgüter trotz des Gewaltmonopols des Staates effektiv zu verteidigen, ohne mit leeren Händen dastehen zu müssen

Hochachtungsvoll

Richard Graute

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr Graute,

wie Sie richtig sagen, ging es uns bei der Waffenrechtsnovelle um die Entwaffnung des öffentlichen Raumes. Die neuen Maßnahmen haben sich auch schon bewährt: erste Einschätzungen der Polizei und des Berliner Innensenators zeigen, dass durch die neuen Regeln einige gefährliche Situationen entschärft wurden. Bewaffnete Auseinandersetzungen wurden verhindert und Messer konfisziert.

Ihren Einwand, dass so auch Notwehr und Zivilcourage verhindert würden, kann ich überhaupt nicht teilen. Was hätten Sie in den von Ihnen geschilderten Situationen denn mit einer Waffe tun wollen? Die körperlich überlegenen Fußball- Rowdies mit einem Knüppel niederschlagen? Den Ordner auf der Demo mit dem Messer bedrohen – und bei körperlicher Gegenwehr niederstechen? Das kann doch nicht die Lösung sein! Das Recht auf Notwehr und der Aufruf zur Zivilcourage sind kein Freibrief für Selbstjustiz und schon gar nicht für bewaffnete Selbstjustiz! Und an beiden Orten, die Sie beschreiben, waren viele andere Menschen und sicher auch Polizei in unmittelbarer Nähe, die Sie zu Hilfe hätten holen können. Das hätte sicher besser gewirkt als jede Waffe.

Und wenn Sie meinen, dass durch die Bewaffnung der Bürger Gewalt vermieden werden kann, sollten Sie mal genauer in die US-Statistiken schauen. Gewalt wird nicht weniger, sondern brutaler. Weil das Tragen einer Waffe verbreitet ist, bewaffnen sich auch die Kriminellen; bei uns ist ein Raubüberfall mit Schusswaffengebrauch eine Seltenheit, in den USA ist es der Raub ohne Schusswaffe. Das verbreitete Tragen von Waffen ist ein Drehen an der Gewaltspirale und keine Lösung irgendeines Problems.

Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Wieland