Frage an Wolfgang Wieland von Cornelius B. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Wieland,
im Bundestag stehen demnächst die Beratungen zur Gesetzesinitiative der Bundesregierung zum Sperren kinderpornographischer Webseiten an. Wie bewerten Sie den Gesetzesentwurf hinsichtlich der Einschränkunden der Grundrechte, insbesondere mit dem Zensurverbot aus Art. 5 GG (Rezipientenfreiheit), Art. 10 GG (Fernmeldegeheimnis) und Art. 20 GG (Gewaltenteilung, aber auch Art. 19 Abs. 4 Rechtswegegarantie)?
Laut Entwurf erstellt das BKA die Liste und bewertet/kontrolliert gleichzeitig die Einträge. Da die Liste aus offensichtlichen Gründen geheim gehalten wird, entfällt damit jede Form von Kontrolle. Warum ist kein Richtervorbehalt oder zumindest eine parlamentarische Kontrolle vorgesehen?
Der Regierungsentwurf stellt sich gleichsam selbst ein Armutszeugnis aus und kommentiert, dass "die Vorschrift auf eine Handlungspflicht ausgerichtet ist, nicht auf einen Erfolg". Damit sollen nun die notwendingen Einschänkungen der Grundrechte hinsichtlich ihrer Eignung und Erforderlichkeit begründet werden?
Sehr geehrter Herr Bartke,
ich habe zu dem Gesetzentwurf aus Anlass der ersten Lesung im Bundestag eine Rede gehalten. Darin habe ich ausgeführt, dass dieses Gesetz durch den Rechtsstaat-TÜV fällt.
Es tut tatsächlich so, als gäbe es keine Richter mehr in Deutschland. Aus eigener Machtvollkommenheit soll das BKA, ohne hierfür eine Präventivkompetenz zu haben, die Sperren veranlassen. Auch eine parlamentarische Kontrolle soll- wie Sie richtig bemerken- nicht stattfinden.
Es ist auch nicht gesichert, dass der Gelegenheitsnutzer oder der Falschklicker, der an dem Stoppsignal stehenbleibt und keine Umgehung wählt, nicht deswegen von den Strafverfolgungsbehörden dennoch belangt wird.
Kinderpornographie ist widerwärtig. Wir wollen ihre Bekämpfung mit aller Kraft- aber auf rechtsstaatlichem Wege. Das Internet ist kein rechtsfreier Raum. Es darf aber auch nicht zum bürgerrechtsfreien Raum werden.
Mit freundlichen Grüssen
Wolfgang Wieland