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Wolfgang Wieland
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Frage von Anke W. •

Frage an Wolfgang Wieland von Anke W. bezüglich Finanzen

Sehr geehrter Herr Wieland,

mit Blick auf die aktuelle Finanzkrise stelle ich mit Verwunderung fest, dass es offenbar kein Straftatbestand ist, hunderttausende von (Klein-)Anlegern zu schädigen, in ihrer Existenz zu bedrohen und darüber hinaus ganze Volkswirtschaften an den Rand des Ruins zu treiben bzw. deren Staatsbankrott zumindest billigend in Kauf zu nehmen.
Statt die Verursacher der Krise zur Rechenschaft zu ziehen, wird es als selbstverstaendlich angesehen, dass diese weitere Forderungen in Millionenhöhe an die durch ihr Wirken marode gewordenen Institute stellen.
Natürlich müssen die Steuerzahler auch dafür herhalten, denn die Bankinstitute haben angeblich systemische Bedeutung . . . .

Sehen Sie, ähnlich dem Ministerpräsidenten des Landes Niedersachsen, Christian Wulf, Möglichkeiten der strafrechtlichen Verfolgung? Wenn ja, weshalb wird diese Möglichkeit bisher nicht ausgeschöpft?

Plant Ihre Fraktion diesbezüglich initiativ zu werden?
Sehen Sie in einer strafrechtlichen Verfolgung entsprechender Tatbestände eine sinnvolle Möglichkeit, ähnliche Fälle in Zukunft zu verhindern?
Auf welcher rechtlichen Grundlage ist es Ihrer Meinung nach möglich, ganze Staaten - in diesem Fall den deutschen - quasi als Geiseln des Finanzsystems zu nehmen und dafür auch noch Sonderzahlungen in Millionenhöhe zu kassieren?

Mit freundlichen Grüßen
Anke Weißenborn

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrte Frau Weißenborn,

es gibt natürlich keinerlei Rechtsgrundlage dafür, ganze Volkswirtschaften in den Ruin und ganze Staaten an den Rand der Insolvenz zu treiben.

Es ist die Auffassung der Grünen, dass die Finanzkrise kein Naturereignis war, sondern von Menschen gemacht und verschuldet wurde. Diese sind sowohl strafrechtlich, als auch zivilrechtlich im Wege des Schadensersatzes zur Verantwortung zu ziehen. Als Berlinerin erinnern Sie sich möglicherweise an den Skandal um die Bankgesellschaft Berlin, als genau dies geschah. Viele der Vorstände landeten auf der Anklagebank und etliche von ihnen wurden - inzwischen auch rechtskräftig - verurteilt.

Warum ein vergleichbares Vorgehen auf Bundesebene nicht stattfindet, das wollen wir mit der Kleinen Anfrage (Bundestags-Drucksache 16/12489) von der Bundesregierung wissen. Unseres Erachtens müsste die Bundesregierung ein entsprechendes Vorgehen der Staatsanwaltschaften in den Ländern zumindest koordinieren und da, wo der Bund durch Beteiligungen Einfluss in den Banken erringt oder Bürgschaften übernimmt, die Verfolgung von Schadensersatzansprüchen durchsetzen.

Der Link zur Kleinen Anfrage:
http://www.wolfgang-wieland-info.de/osts/gruenes-cms.de/httpdocs/userspace/KAND/wwieland/Dateien/090317_Strafrechtliche_und_Haftungsrechtliche_Verantwortun....pdf

Mit freundlichen Grüssen

Wolfgang Wieland