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Wolfgang Wieland
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Frage von Dietmar G. •

Frage an Wolfgang Wieland von Dietmar G. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Wieland,

vielen Dank für Ihre Antwort auf meine Frage vom 6. 2. 2009 bezüglich der Rentenberechnung für ehemalige DDR - Flüchtlinge.
Ihre Einschätzung des Lösungsvorschlages der FDP (das Ziel ist richtig, aber der Weg ist falsch) trifft den Nagel auf den Kopf.

Die "Interessengemeinschaft ehemaliger DDR-Flüchtlinge e.V." besteht darauf, daß der status quo ante wieder herzustellen ist. Weder im Einigungsvertrag noch im RÜG gibt es einen Hinweis darauf, daß die Rentenanwartschaften nach FRG der bereits eingegliederten Bundesbürger zu löschen sind. Das in der Praxis von der DRV Bund so verfahren wird, ist ein illegaler Verwaltungsakt und vom Bundestag so niemals beschlossen worden. Das RÜG gilt auschließlich für die Bürger des Beitrittsgebietes. Die ehemaligen DDR-Flüchtlinge, die vor dem 18. Mai 1990 ihren festen Wohnsitz hatten, waren das zu keinem Zeitpunkt.
Meine Frage: Ist das auch der Standpunkt der Grünen oder gibt es andere Lösungsansätze für dieses Problem?
Wie ist der augenblickliche Stand der Bearbeitung?

Für Ihre Antwort bedanke ich mich im Voraus.

Mit freundlichem Gruß´

Dietmar Grabner

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr Grabner,

einen abgeschlossenen Diskussionsstand der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen gibt es noch nicht, aber deutliche Sympathien für Ihre Position. Soweit ich die vielfältige Post zu der Problematik überblicke, gibt es noch keine bundesgerichtliche Klärung, bzw. das Bundesozialgericht hat meines Wissens noch keine Klagen zugelassen. Die Frage, ob die Praxis der Deutschen Rentenversicherung - wie ich meine - rechtswidrig ist oder nicht, bleibt damit vorerst letztinstanzlich offen. Sollten die Gerichte als Dritte Gewalt bei der Auslegung der Rechtslage aber endgültig zu einer anderen Ansicht als Sie und ich gelangen, muss man das im Rechtsstaat akzeptieren.

In diesem Fall bedarf es einer Gesetzesänderung, um zu einer angemessenen Rente zu kommen. Meine Unterstützung dafür haben Sie. Die jetzige Praxis widerspricht dem Vertrauen, das Menschen berechtigterweise in Zusagen der damaligen Bundesregierung gesetzt haben.

Mit meiner Stimme allein ist aber weder eine Mehrheit in der Fraktion von Bündnis 90/ Grünen noch eine Mehrheit im Bundestag selbst gesichert. Die Zustimmung zu einem finanzintensiven Gesetz in Zeiten der Finanzkrise zu erhalten, wird schwierig werden. Auch wenn die Betroffenen auf eine angemessene Rentenzahlung vertraut haben - mit Blick auf eine bundesgerichtlich bestätigte Rechtsprechung könnte der Vorwurf der Ungesetzlichkeit nicht mehr erhoben werden.

Für eine Gesetzesänderung im Konsens kann ich mir aber einen Weg vorstellen. Wenn schon an die Situation vor der Ausreise aus der DDR angeknüpft wird, sollte man die tatsächlichen DDR-Einkommen für die Rentenberechnung zu Grunde legen, statt an die nicht geleisteten, weil flucht- oder ausreisebedingt nicht leistbaren Rentenzahlungen in die FZR anzuknüpfen. Hier muss das Prinzip greifen: Gleiche Erwerbsbiografie - gleiche Rente. Es muss so sein, dass ein 1989 ausgereister oder geflohener Arbeitskollege für die in der DDR absolvierten Erwerbsjahre genauso behandelt wird, wie sein in der DDR verbliebener Kollege. Notfalls müsste die Zahlung in die FZR fingiert werden.

Sie sehen: Kritisieren ist leicht. Selber tragfähige Lösungen vorzubringen, ist schwerer. Aber ich bleibe an der Problematik dran. auch in der neuen Wahlperiode!

Mit freundlichen Grüßen,

Wolfgang Wieland