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Wolfgang Wieland
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Frage von Till H. •

Frage an Wolfgang Wieland von Till H. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrter Herr Wieland,

das Nichtraucherschutzgesetz ist im Sommer 2008 in Kraft getreten und anschließend vom Bundesverfassungsgericht exemplarisch an den Ländergesetzten in Berlin und Baden-Württemberg als unzulässig erklärt worden.

Seitdem herrscht auf den Berliner Strassen eine Art Gesetzlosigkeit diesbezüglich. Ein denkbar ungünstiger Zustand nach all der emotionalen Diskussion im Vorfeld. Die Länder haben bis Ende des Jahres Zeit hier nach zu bessern. Das unpopuläre Thema ist aus der öffentlichen Diskussion verschwunden und es gibt keinerlei Anzeichen seitens der Politik wo "die Reise hingeht".

Haben Sie diesbezüglich akuellere Informationen?

Herzlichen Dank.
Mit besten Grüße

Till Haustedt

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr Haustedt,

in Berlin hat, wie überall, das Urteil aus Karlsruhe erst einmal Verwirrung gestiftet. Ende Januar hat die rot-rote Koalition sich nun wohl auf einen Kompromiss geeinigt, der aber erst noch vom Abgeordnetenhaus beschlossen werden muss. Danach soll in solchen Kneipen geraucht werden dürfen, die nur einen Raum von nicht mehr als 75 qm haben, keine Speisen zubereiten und den Zutritt nur Erwachsenen erlauben. Wir Berliner Grüne lehnen das Gesetz ab - denn das Ziel, wirksamen Nichtraucherschutz wirklich umzusetzen, verfehlt es.

Und ob der Kompromiss wirklich Gesetz wird, muss man abwarten. Die Senatsparteien haben lange hierüber gestritten, nach jetzigem Stand der Dinge ist die Gesundheitssenatorin unterlegen - weitere Veränderungen nicht ausgeschlossen, denn Einigkeit herrscht da in der Koalition keineswegs.

Und es gibt in Berlin auch noch ein Volksbegehren zum Thema Rauchverbot. Bis Mai muss diese Initiative gut 170,000 Unterschriften für ihren Gesetzesvorschlag sammeln. Der sieht vor, dass die Wirte ihre Lokale entweder als Raucher- oder Nichtrauchergastsstätten kennzeichnen müssen, darüber aber frei entscheiden können. Kommen die Unterschriften zusammen, muss sich das Abgeordnetenhaus mit dem Vorschlag beschäftigen - würde aber wohl dagegen stimmen. Dann würden im Herbst die Berlinerinnen und Berliner in einem Volksentscheid das letzte Wort bekommen.

Mit freundlichen Grüßen

Wolfgang Wieland