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Wolfgang Wieland
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Frage von Helmuth A. •

Frage an Wolfgang Wieland von Helmuth A. bezüglich Umwelt

Sehr geehrter Herr Wieland,
ich bin 60 Jahre und gehe demnächst nach Altersteilzeit in Rente. Ich werde eine Lebensversicherung ausbezahlt bekommen und hatte vor, von dem Geld eine Photovoltaik-Anlage auf unserem Hausdach installieren zu lassen. Laut Auskunft der Rentenversicherung würde ich wegen des durch die Anlage erzielten steuerlichen Gewinns nur noch eine 2/3-Rente beziehen können. Ich habe neben der Rente noch einen Mini-Job, durch die Solaranlage habe ich dann ein Zusatzeinkommen über den erlaubten 400 €. Deswegen müsste die Rente gekürzt werden.

Für mich ist hier die Gesetzeslage völlig unverständlich. Lege ich das Geld auf ein Festgeldkonto hätte ich Zinseinnahmen von ca. 1000 € im Jahr, unschädlich für die Rente. Verhalte ich mich umweltbewusst, amortisiere mit dem Einkommen durch die Solaranlage mal gerade die Anschaffungskosten, habe also keinen Gewinn, verliere ich 1/3 meiner Rente.

Hier ist doch wohl dringend eine Gesetzesänderung erforderlich, insbesondere aus Gründen des Umweltschutzes. Das gilt natürlich auch für Windparkbeteiligungen.

Mit freundlichem Gruß -

Helmuth Adolph

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr Adolph,

ich habe mich bei unserer Rentenexpertin erkundigt, wie es zu der Ihnen angekündigten Kürzung kommt. Des Rätsels Lösung liegt in der Tatsache, dass Sie nach Altersteilzeit in Rente gehen, bevor Sie 65 Jahre alt werden. Der Grundsatz im Rentenrecht ist, dass Teilrente und Zuverdienste nicht höher sein dürfen als das Arbeitseinkommen.

Diesen Grundsatz mit Ausnahmetatbeständen zu versehen – etwa um eine umweltfreundliche Investition zu unterstützen – wäre theoretisch denkbar. Aber in der Praxis ist das leider kaum zu machen und würde zu einer weiteren Verkomplizierung des Rentenrechts führen. Und es gäbe sicherlich lange Debatten, was denn nun genau förderungswürdig sein soll und wie es mit Mehrfachförderungen – die Altersteilzeit wird ja auch von der Bundesagentur gefördert, die Photovoltaikanlage wird ebenfalls gefördert – gehalten werden soll. Auch wenn es in Ihrem Fall sinnvoll erscheint, sind solche Ausnahmen insgesamt letztlich nicht praktikabel.

Als Ausweg bliebe Ihnen die Möglichkeit, das Geld aus Ihrer Lebensversicherung zunächst anzulegen, etwa als Festgeld. Denn wenn Sie 65 werden, also die Regelaltersgrenze für die Rente erreichen, fällt die Beschränkung in Sachen Investitionen weg. Leider erst dann ist eine Solaranlage problemlos möglich.

Mit freundlichen Grüßen

Wolfgang Wieland