Frage an Wolfgang Wieland von Mark P. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Wieland,
ob die Kriminalität AUFGRUND oder TROTZ der strengeren Gesetze zugenommen hat, kann ich tatsächlich nicht beurteilen. Fest steht aber, dass eine Verschärfung des WaffG NICHT – wie Sie behaupten oder vermuten – voraussichtlich zu einem Rückgang der (Messer-) Kriminalität führt!
Warum war das umfangreiche Messer-Verbot von 2003 Ihrer Ansicht nach ein Erfolg, wenn zwar die Messer-Verletzungen durch die mittlerweile verbotenen Messer abgenommen haben, aber – wie Sie selbst schreiben - die GESAMTZAHL der Messer-Verletzungen durch (legale) Messer zugenommen hat? Ist das Führungsverbot der Einhandmesser in Ihren Augen auch ein Erfolg, wenn in den nächsten Jahren die Kriminalität mit feststehenden Messern zunimmt? Und was ist dann die Folge? Sollen die gesetzestreuen Bürger durch weitere Verbote eingeschränkt werden anstatt, die Ursachen zu bekämpfen?
Sie haben doch selbst erkannt, dass sich das Ausweichen der Kriminellen auf andere Messer NICHT verhindern lässt. Was soll das Führungsverbot der einhändig zu öffnenden Taschenmesser dann bringen?
Und wieso war es überhaupt erforderlich, wenn die Polizisten auch vor dem 01.04.08 nach dem „subjektiven Gefahrenbegriff“ sogar legale Gegenstände beschlagnahmen durften (www.copzone.de)? Demnach ist das Führungsverbot der Einhandmesser doch GAR NICHT NÖTIG, um in Konfliktsituationen Messer zu beschlagnahmen!
Welche objektiven Kriterien für Messer sind denn im Gesetz festgelegt? Ich kenne nur die Definition von Hieb- und Stoßwaffen als „Gegenstände, die ihrem Wesen nach dazu bestimmt sind, unter unmittelbarer Ausnutzung der Muskelkraft durch Hieb, Stoß, Stich, Schlag oder Wurf Verletzungen beizubringen“. Halten Sie dies für objektiv? Ich kann anhand dieser Formulierung NICHT erkennen, welche meiner Messer (außer den beidseitig geschliffenen) unter das Führungsverbot der Hieb- und Stoßwaffen fallen und die Polizisten auf copzone.de haben dazu auch unterschiedliche Ansichten!
Mit freundlichen Grüßen
Mark Padberg
Sehr geehrter Herr Padberg,
nun glauben Sie es mir doch endlich. Das Gesetz unterscheidet zwischen Messern auf der einen Seite und Hieb - und Stichwaffen auf der anderen Seite. Nur Hieb- und Stichwaffen werden definiert. Der Gesetzgeber ging davon aus, dass klar ist, was ein Messer ist. Er kannte Sie noch nicht.
Ich biete Ihnen folgende Definition an: " Ein Messer, das aussieht wie ein Messer, ist auch ein Messer."
Der Anstieg von Delikten mit Messern, über den es -wie ausgeführt - keine zuverlässige Statistik gibt, liegt am allgemeinen Anstieg von Gewalt- und Rohheitsdelikten. Eine Möglichkeit, hier vorzubeugen, sind Bewaffnungsverbote. Sie ersetzen selbstverständlich andere kriminalpräventive Maßnahmen nicht. Aber sie wirken zusätzlich.
Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Wieland