Frage an Wolfgang Wieland von Mark P. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Wieland,
Ihre heutige Antwort verwundert mich sehr!
Ich bin kein "Oberlehrer", sondern ärgere mich über die falschen und unbewiesenen Behauptungen der Politiker! Glauben Sie, Sie könnten den "dummen" Bürger damit von Ihrer unlogischen Politik überzeugen?
Selbstverständlich fallen Dolche und Bajonette unter den Begriff der "Hieb- und Stoßwaffen" des WaffG! Trotzdem handelt es sich um zwei Messer-Arten, für die der Begriff "Kampfmesser" eher geeignet ist, als für Einhandmesser! Wenn Sie sich die Feststellungsbescheide des BKA angeschaut hätte, würden Sie wissen, dass es durchaus Messer gibt, die "dazu bestimmt" sind, Verletzungen beizubringen! Warum können Sie meine Frage nach den dazu erforderlichen Merkmalen nicht beantworten?
Auch Ihre Behauptung, dass es keinen "Umstieg" auf festehende Messer bis 12 cm Klingenlängegeben wird, war falsch! Wie Sie selbst erkannt haben, ist ein knappes Drittel der "Messerfreunde" auf legale Fixed-Messr umgestiegen. Wieso behaupten Sie dann, dass gewaltbereite Jugendliche nicht auf legale feststehende Messer ausweichen werden? Woher haben Sie diese Erkenntnis?
Erkennen Sie nicht, dass Sie sich mit Ihren eigenen Antworten widersprechen?
Warum haben Sie meine Frage zur Messerkriminalität nicht beantwortet? Ist Ihnen aufgefallen, wie unlogisch Ihre Aussage war?
Wenn - wie Sie behauptet haben - das umfangreiche Messer-Verbot von 2003 Wirkung die Messer-Kriminalität eingedämmt hätte, wäre das Führungsverbot der Einhandmessr doch gar nicht nötig gewesen!
Wenn aber - was z. B. von Herrn Grindel als Grund für die erneute Gesetzesverschärfung - angegeben wurde - das Messer-Verbot NICHT zu einem Rückgang der Messerkriminalität geführt hat, ist es doch völlig illusorisch zu glauben, dass das Führungsverbot der Einhandmesser dies erreichen könnte!
Bitte stellen Sie Ihre Aussagen richtig und beantworten Sie meine Fragen!
Mit freundlichen Grüßen
Mark Padberg
Sehr geehrter Herr Padberg,
es ist ja möglich, dass Ihnen meine Antworten nicht passen. Es ist aber unerträglich, dass Sie hier unentwegt den Besserwisser spielen. Im Sinne des Gesetzes sind Bajonette eben Stichwaffen und keine Messer. Damit müssen sie leben. Das kann ich Ihnen nicht ersparen.
Nun zu Ihrer einzigen Frage: Ich kenne keine Statistik über Messerkriminalität. Das BKA führt sie nicht. Nach meiner Kenntnis auch keine Länderpolizei. Ich bin also auf das angewiesen, was mir Polizeibeamte und Staatsanwälte aus ihrer Praxis berichten. Danach hat sich die Reform vom 1.April 2003 bewährt ( Verbot von Butterfly- und Springmessern), es bestand aber noch eine Lücke mit den Springmessern und den Messern mit großer Klingenlänge. Diese wurde nun am 1. April 2008 geschlossen.
Mit freundlichen Grüssen
Wolfgang Wieland