Frage an Wolfgang Wieland von Holger W. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Wieland,
offensichtlich haben Sie meine überspitzten Neujahrswünsche nicht verstanden. Ich bin selbst Kampfsportler und weiß, dass diese lernen, Konflikten aus dem Weg zu gehen. Trotzdem gibt es auch „gewaltbereite Jugendliche“, die durch Kampfsport „stärker“ werden wollen. Genauso gibt es viele friedliche und wenige „gewaltbereite“ Messer-Träger. Ich wollte Ihnen nur verdeutlichen, dass Sie jeden kriminalisieren, der ein einhändig zu öffnendes Taschenmesser führen will! Die nicht näher definierten Ausnahmetatbestände ändern daran nichts!
Es geht bei dem erzwungenen Verzicht auf Taschenmesser nicht um „Beleidigtsein“, sondern darum, dass fast alle modernen Klappmesser einhändig zu öffnen sind! Meine Überprüfung hat ergeben, dass z. B. von den 414 auf www.asmc.de angebotenen Taschenmessern lediglich 53 Messer für eine zweihändige Öffnung vorgesehen sind. Damit fallen 85,3 % der angebotenen (und dementsprechend auch die meisten der sich im Besitz von gesetzestreuen Bürgern befindenden) Klappmesser unter Ihr übertriebenes Führungsverbot!
Glauben Sie, dass dies allen Abgeordneten, die vor der Abstimmung mit dem manipulierten „Horror-Video“ des Sachverständigen Tölle beeinflusst wurden, bewusst war? Wenn selbst der Vorsitzende des Innenausschusses, Herr Edathy, ein Einhandmesser noch nicht einmal erkennt, wenn er eins sieht (Frage des Herrn Frueh vom 06.03.08), kann ich mir nicht vorstellen, dass alle Politiker wissen, welche Messer sie eigentlich verboten haben! Ist es nicht erschreckend, dass Abgeordnete über Dinge beschließen, die sie gar nicht kennen und stattdessen auf falsche und populistische Behauptungen vertrauen?
Meine Frage haben Sie wieder nicht beantwortet:
Warum ist ein einhändig zu öffnendes Taschenmesser mit 5cm-Klinge gefährlicher als ein feststehendes Messer mit 12cm-Klinge, welches man weiterhin verdeckt und zugriffsbereit führen darf?
Warum sollte das Führungsverbot die Messer-Kriminalität eindämmen?
Mit freundlichen Grüßen
Holger Winter
Sehr geehrter Her Winter,
Wenn ich Autobahnabschnitte mit Geschwindigkeitsbegrenzungen versehe, weil dort häufig Unfälle geschahen, dann kriminalisiere ich nicht Porschefahrer oder ähnlich flott Unterwegs-Seiende. Ich reagiere lediglich auf eine Gefahrensituation. So verhält es sich auch mit den Messerverboten. Ein freies, nicht staatlich reguliertes Tragen von Waffen haben wir glücklicherweise - und zwar seit Jahrhunderten - nicht in Deutschland. Nach Ihrer These würden damit große Teile der Bevölkerung kriminalisiert, die möglicherweise gerne mit Gewehr oder Keule herumliefen. Diese These kann nicht richtig sein.
Bei dieser Gelegenheit wurden , wie Sie richtig feststellen, moderne Klappmesser verboten. Nicht aufgrund irgendeines "Horror-Videos" eines Berliner Polizeibeamten, sondern wegen des Reizes derartiger Messer und der Verbreitung in bestimmten, meist jugendlichen Szenen. Deswegen darf ich das eine - auch mit größerer Klingenlänge - führen, das andere nicht.
Ein Führungsverbot dämmt natürlich die Messer - Kriminalität ein, sofern es befolgt wird. Ohne Messer kann ich schließlich nicht zustechen. Der Durchsetzung des Verbotes dient die von Ihnen beklagte "Kriminalisierung".
Mit freundlichen Grüssen
Wolfgang Wieland