Frage an Wolfgang Wieland von Andreas T. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Wieland,
BESTEN Dank an die Initiatoren der Web-Seite ,aber besonders an Sie, daß Sie sich so an der Kommunikation mit Ihren Wählern beteiligen.
Informationszentrum der Deutschen Versicherer, die mir eine Broschüre zum Thema RIESTER-RENTE zusandte: Darin -> Frage : "Ich möchte meinen Lebensabend im Ausland verbringen.Was geschieht dann mit meiner Riester-Rente?Gewährte Zulagen und Steuervorteile gehen dann verloren und müssen zurückgezahlt werden.Das übrige Vorsorgekapital bleibt jedoch erhalten." Zitat Ende. Was passiert wenn ich mich mit meiner Frau im Jahr 2032, also in 23 Jahren (ich bin dann 68, unsere beiden Riester-Renten waren dann fällig,nach heutigen Prognosen werden wir wahrscheinlich in D an Altersarmut leiden) entschließen nach Spanien oder z.B. nach Peru (dem Heimatland meiner Frau) umzusiedeln? Sollen wir dann rückwirkend von 2006 an Zulagen zurückzahlen?Und Steuern?Wie hoch ist denn der jährliche Steuerersparnisvorteil-wo steht der im Ekst.-Steuerbescheid? Wie wird er im Zweifel quantifiziert,wenn er in jährlichen Steuerbescheiden nicht ausgewiesen wird? Wie sollen wir das nach Jahrzehnten nachvollziehen können? Wann verjähren Steuernachzahlungspflichten? (Sind das selbst nach HGB nicht nur 10 Jahre?)Wie lange ist heute die Aufbewahrungsfrist für Steuerunterlagen für Arbeitnehmer- helfen Sie mir- 5 Jahre oder ? Wie vereinbart sich das EU-Recht auf freie Wohnortwahl mit der Rückzahlungsforderung,wenn man in der EU bleibt? Jeder Riestervertrag stellt es dem Versicherungsnehmer kulanterweise frei,den Vertrag auf Kinder zu übertragen. Angenommen wir würden dies tun: Erbt unsere Tochter dann auch die Nachzahlung der Zulagen und/oder der Jahrzehnte zurück liegenden evtl. Steuerschuld der Eltern - falls sie selbst ins Ausland geht? Fragen über Fragen. Das sind aber keine trivialen Fragen. Um so wichtiger wäre es,dass Sie bitte versuchen uns klare Antworten zu geben.
Mit freundlichen Grüßen
Andreas Tatschner
Sehr geehrter Herr Tatschner,
grundsätzlich gilt in der Tat, dass die Förderung für einen „Riester-Vertrag“ zurückgezahlt werden muss, wenn die Steuerpflicht in Deutschland endet – sprich: wenn Sie ins Ausland umsiedeln. Die genaue Höhe der Förderung hängt immer vom Einzelfall ab. Sie setzt sich zusammen aus der Behandlung von Vorsorgebeiträgen als Sonderausgaben (nach §10a Einkommensteuergesetz) und der Altersvorsorgezulage nach Abschnitt XI EStG.
Die Übertragung auf Kinder ist ebenfalls grundsätzlich möglich. Sie können normalerweise den Vertrag übernehmen und unterliegen dann den gleichen Bedingungen wie alle anderen Riester-Sparer. Sie sollten also keine etwaigen „Steuerschulden“ erben, müssten aber, falls sie selbst ins Ausland übersiedeln, wiederum die Förderung zurückerstatten.
Dies als kurze Eckpunkte vorweg. Was genau auf Sie zutrifft und was Sie beachten müssen, kann ich Ihnen ohne eine sehr detaillierte Beratung nicht mit Sicherheit sagen. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass ich dazu nicht die Zeit habe (und übrigens wäre eine solche Rechtsberatung auch nicht zulässig). Ich kann Ihnen aber empfehlen, sich an die Verbraucherzentrale http://www.vz-berlin.de oder die Zentrale Zulagenstelle http://www.zfa.deutsche-rentenversicherung-bund.de zu wenden, die über sehr gute Riester-Experten verfügen und Sie sicher gerne beraten.
Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Wieland