Frage an Wolfgang Wieland von Mark P. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Wieland,
in Ihrer Antwort vom 09.01.09 haben Sie einige falsche bzw. unbewiesene Behauptungen aufgestellt:
- Ihre erste Aussage ist falsch! Selbstverständlich darf man auch feststehende Messer mit einer Klingenlänge über 12 cm führen, sofern ein „berechtigtes Interesse“ vorliegt!
- Ihre zweite Aussage ist ebenfalls falsch! Auch einige Messer (z. B. Dolche und Bajonette) werden zu den „Hieb- und Stoßwaffen“ gezählt! Genau hierauf bezog sich meine Frage: Durch welche objektiven Merkmale (neben der beidseitig geschliffenen Klinge) ist ein Messer dazu „bestimmt“, Verletzungen beizubringen?
- Woher haben Sie Ihre „hellseherische“ Erkenntnis, dass feststehende Messer nicht genutzt werden? Gem. einer Umfrage http://www.messerforum.net/showthread.php?t=65084&highlight=folder sind 29,25 % (Mehrfachnennung) der „ehemaligen“ Einhandmesser-Nutzer aufgrund der Gesetzesänderung auf kleine „Fixed“-Messer umgestiegen! Warum wird dadurch die öffentliche Sicherheit erhöht?
- Was nutzen dem gesetzestreuen Bürger Ihre „Ausnahmen“, wenn er sich nicht darauf verlassen kann, dass diese von der Polizei akzeptiert werden, da z. Zt. niemand sagen kann, was einen „allgemein anerkannten Zweck“ darstellt? Diese Verunsicherung führt dazu, dass er ganz auf Einhandmesser verzichten muss, wenn er 100%ig kein Bußgeld riskieren will!
- Haben Sie Belege dafür, dass die Messer-Kriminalität seit 2003 zurückgegangen ist? Gem. Herrn Wellenreuther (25.02.08) ist sie doch sogar in den letzten Jahren bundesweit erheblich angestiegen! Dies wurde doch auch immer wieder als Begründung für die weitere Gesetzesverschärfung genannt! Wurde diese Behauptung etwa nur aufgestellt, um die Abgeordneten zur Zustimmung zu bewegen?
Bitte stellen Sie Ihre falschen / unbewiesenen Aussagen richtig!
Warum sollte das Führungsverbot der Einhandmesser zu einem Rückgang der Messer-Kriminalität führen?
Werden weitere Messer / Werkzeuge verboten, wenn dieses Ziel nicht erreicht wird?
Mit freundlichen Grüßen
Mark Padberg
Sehr geehrter Herr Padberg,
sind Sie hier eigentlich der Oberlehrer oder der Richter in letzter Instanz über die Richtigkeit meiner Antworten?
Ein Bajonett oder ein Dolch ist kein Messer im Sinne des Waffengesetzes. Noch nicht einmal Sie werden ja wohl Ihre Kartoffeln mit dem Bajonett schälen.
In dem von Ihnen zitierten Messerforum kommuniziert der harte Kern der Messerfreunde. Für mich ist es eher erstaunlich, wie viele dort angeben, Ihr Verhalten nach der Gesetzesänderung verändert zu haben, auch z.B.auf legale Zweihandmesser umgestiegen zu sein. Ein knappes Drittel bevorzugt nun sogenannte legale Fixmesser mit einer Klingenlänge bis zu 12 Zentimetern.
Diese Tendenz zur Bewaffnung ist immer noch unerfreulich. Sie beweist aber eindrücklich die Notwendigkeit eines scharfen Waffenrechtes.
Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Wieland