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Wolfgang Wieland
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Frage von Manfred H. •

Frage an Wolfgang Wieland von Manfred H. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Wieland. Ich bin kein Waffenfreund und hatte noch nie mit meinen 48 Jahren das Verlangen auch nur ein Taschenmesser in der Öffentlichkeit zu führen. Habe mich aber in dieses Thema etwas eingelesen und stelle fest, das viele Fragensteller zwar dumme Fragen stellen, viele aber berechtigt sind. Auch ich finde dieses Gesetz sinnlos, da ein feststehendes Messer mit 12 cm Klinge fast genauso schnell gezogen werden kann wie ein Einhandmesser. Nur mit einem 12 cm Messer würde ich mich bedrohter fühlen. Wenn ich bei diesen Thema alles richtig verstanden habe, darf ich ein Einhandmesser besitzen, dieses z.B. in einer verschlossenen Ledertasche zum Picknick auf der grünen Wiese befördern, dort auspacken und meine Salami damit schneiden. Aktentaschen, Rücksäcke, selbst in Folie verschweißt wurden bei Ihren Kollegen bereits als verschlossenes Behältnis deklariert. Nun meine Frage:
Wenn ich dieses Einhandmesser nun in meiner Beintasche an meiner Hose, die mit einen Reisverschluss oder Klettverschluss verschlossen ist trage, kann man dann von einen geschlossenen Behältnis reden. Ich erwarte gespannt wie eine Weckerfeder auf ihre geschätzte Anwort.

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr Hanna,

es beruhigt mich direkt, dass es auch Menschen wie Sie gibt, die kein Bedürfnis empfinden, ein Messer - welcher Art auch immer - mit sich zu führen.

Ich gebe Ihnen Recht, dass auch mit einem feststehenden Messer mit einer Klingenlänge bis zu 12 Zentimetern Schaden angerichtet werden kann. Allerdings üben derartige Messer auf die kritischen Szenen, um deren Entwaffnung es geht, lange nicht einen solchen Reiz aus wie die verbotenen Wurf- Spring- oder Einhandmesser. Von daher hat der Gesetzgeber das normale Küchenmesser mit einiger Rationalität vom Verbot des Führens ausgenommen.

Ihre Hose, egal ob mit Klett- oder Reißverschluss versehen, ist nach meiner Auslegung des Gesetzes kein verschlossenes Behältnis. Das darin transportierte Messer soll ja gerade nicht bei Auseinandersetzungen schnell zur Hand sein.

Die Frage dürfte allerdings hypothetisch sein, denn Sie haben ja, glücklicherweise, überhaupt kein Verlangen nach einem Messer.

Mit freundlichen Grüssen

Wolfgang Wieland