Frage an Wolfgang Wieland von Mark P. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Wieland,
zu Ihrer Frage, warum ich Ihnen überhaupt noch schreibe, wenn Sie Fragen nicht beantworten: Ich wollte lediglich auf Ihren unangemessenen Ratschlag reagieren, dass ich ganz auf Messer verzichten oder auf ein zweihändig zu öffnendes Taschenmesser umzusteigen solle.
Ihre Aussage vom 11.12.08: "Ich habe bisher alle Fragen beantwortet" ist definitiv falsch! Sie haben lediglich auf jede meiner Anfragen mit einem eher allgemein gehaltenen Text kund getan, dass Sie persönlich keinen Grund sehen, ein Messer zu führen. Meinen konkreten Fragen - insbesondere zu feststehenden Messern - sind Sie dabei aber jedes Mal ausgewichen!
- Darf ich feststehende Messer "verdeckt" tragen und mich damit uneingeschränkt in der Öffentlichkeit bewegen?
- Welche objektiven Merkmale muss ein Messer erfüllen, um zu den "Hieb- und Stoßwaffen" zu zählen?
- Warum wird durch den Umstieg auf feststehende Messer (den sicher auch gewaltbereite Jugendliche und Kriminelle in Erwägung ziehen) die öffentliche Sicherheit erhöht?
- Auch der gesetzestreue Bürger muss aufgrund des undefinierten Begriffs "allgemein anerkannter Zweck", den jeder Polizist anders auslegen kann, ganz auf die praktischen Einhandmesser verzichten! Warum waren Sie nicht in der Lage, ein eindeutiges Gesetz zu erlassen?
- Warum sollte sich das Führungsverbot der Einhandmesser völlig anders auswirken, als das umfangreiche Messer-Verbot von 2003, welches nachweislich nicht zu einem Rückgang der Messer-Kriminalität geführt hat?
Sind Sie nicht in der Lage, diese konkreten Fragen zu beantworten? Dann geben Sie doch zu, dass das WaffG unklar und unlogisch ist, anstatt den Bürgern vorzuschreiben, welche Messer diese Ihrer Ansicht nach führen sollten!
Glauben Sie ernsthaft, die Leser von abgeordnetenwatch erkennen nicht, dass Sie Fragen ständig ausweichen und dann fälschlicherweise behaupten, dass Sie alle Fragen beantwortet hätten?
Mit freundlichen Grüßen
Mark Padberg
Sehr geehrter Herr Padberg,
an Ihrem Vorwurf, Ihre Fragen nur zum Schein zu beantworten, habe ich erkennbar lange und schwer getragen.
Deshalb nun - noch einmal und getragen von den besten Vorsätzen für das neue Jahr - der Versuch, Sie mit den Antworten zufrieden zu stellen.
- Ein feststehendes Messer mit einer Klingenlänge bis zwölf Zentimeter dürfen sie "verdeckt" oder offen tragen, jede Klingenlänge darüber hinaus gar nicht. Dies ergibt sich zweifelsfrei aus § 42 a II 3. Waffengesetz.
- Das Gesetz unterscheidet Hieb - und Stoßwaffen, die "bestimmt" sind, als Waffen zu dienen ( §1 II 2 a WaffG) und Messer, die "geeignet" sind, als Waffen zu dienen.( §1 II 2 b WaffG). Messer sind also keine Stoßwaffen im Sinne des Gesetzes.
- Es wird keinen Umstieg auf feststehende Messer mit einer Klingenlänge bis 12 Zentimeter geben. Derartige Messer sind reizlos für die in Betracht kommenden Szenen, insbesondere unter Jugendlichen.
- Mehrfach habe ich versucht, Ihnen und anderen Fragestellern zu erläutern, dass die Ausnahme für Sporttreibende, Brauchtumspflege, Bergsteigen, Angeln und anderes sinnvoll sind. Sie sind nicht willkürlich, sondern beweisen einen guten und verständnisvollen Gesetzgeber, der allerdings alles Nötige zum Schutz der Bürgerinnen und Bürger tun muß.
-Das Verbot aus dem Jahre 2003 hat sehr wohl zu einem Rückgang der mit Messern begangenen Straftaten geführt.
Das Waffengesetz ist also nicht unklar und unlogisch. Es ist super, kann höchstens noch verschärft werden.
Mit freundlichem Gruß
Wolfgang Wieland