Frage an Wolfgang Wieland von Mark P. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Wieland,
WELCHE der weiterhin erlaubten Messer-Arten ich zukünftig statt einem Einhand-Taschenmesser (welches ich gerne weiterhin statt einem feststehenden Messer genutzt hätte) in der Öffentlichkeit führe, müssen Sie schon mir überlassen! Genausowenig, wie ich von DVDs wieder auf VHS-Kasetten umsteige, werde ich wieder altmodische, unkomfortable und unsichere Zweihand-Klappmesser nutzen, nur weil die Politiker alle einhändig zu öffnenden Taschenmesser unabhängig von der Klingenlänge zu "gefährlichen Kampfmessern" erklärt haben!
Haben Sie ernsthaft geglaubt, dass durch die unlogische Verschärfung des WaffG zukünftig keine Messer-Delikte mehr geschehen, alle Jugendlichen "entwaffnet" werden und alle Bürger nur noch "Schweizer Taschenmesser" nutzen? Dann wären Sie wirklich sehr naiv!
Selbst wenn Sie ALLE Messer verbieten: Auch das wird Kriminelle nicht davon abhalten, weiterhin Messer oder andere Werkzeuge für ihre Straftaten zu nutzen! Wie der Sachverständige Dr. Császár anschaulich dargestellt hat, müssten Sie nach dieser Logik ALLE "spitzen" Gegenstände bis hin zur Sicherheitsnadel verbieten!
Sie haben unter dem Vorwand, gewaltbereite Jugendliche "entwaffnen" zu wollen, ein unlogisches und unklares Gesetz erlassen, welches angeblich den gesetzestreuen Bürger NICHT EINSCHRÄNKT. Dies ist Ihnen aber nicht gelungen, weil auch der verantwortungsbewußte Bürger aufgrund des undefinierten Begriffs "allgemein anerkannter Zweck", den jeder Polizist anders auslegen kann, ganz auf die praktischen Einhandmesser verzichten muß!
Warum waren Sie nicht in der Lage, ein eindeutiges Gesetz zu erlassen?
Warum sollte sich das Führungsverbot der Einhandmesser völlig anders auswirken, als das umfangreiche Messer-Verbot von 2003, welches nachweislich NICHT zu einem Rückgang der Messer-Kriminalität geführt hat?
Mit freundlichen Grüßen
Mark Padberg
An das Moderatoren-Team: Bitte an Herrn Wieland weiterleiten. Antworten wird er sowieso gar nicht oder gewohnt ausweichend...
Sehr geehrter Herr Padberg,
Wenn ich angeblich sowieso nicht antworte oder „gewohnt ausweichend“, weshalb fragen sie mich dann noch?
Ich habe bisher alle Ihre Fragen beantwortet. Das Problem bin nicht ich, das Problem sind Sie!
Niemand nimmt Ihnen das Recht, ein erlaubtes Messer Ihrer Wahl zu tragen. Sie lamentieren nur unentwegt, dass das Einhandmesser nicht mehr in diese Kategorie des Erlaubten fällt. Deshalb mein Tipp: Nehmen Sie ein Schweizermesser. Da ist noch die Nagelpfeile, der Büchsenöffner und der Schraubenzieher mit geliefert. Und sie müssen es nicht umständlich am Hals oder auf dem Rücken tragen.
Selbstverständlich verhindert ein möglichst scharfes Waffenrecht Straftaten. Ich war in Berlin noch als Strafverteidiger unter dem bis zur Wende geltenden alliierten Waffenrecht tätig. Da gab es für Messer, wie Sie sie bevorzugen, härteste Strafen. Und das hat sehr wohl dafür gesorgt, dass deutlich weniger Waffen im Umlauf waren.
Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Wieland