Frage an Wolfgang Wieland von Mark P. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Wieland,
auch wenn Sie offensichtlich nicht zu den Menschen zählen, die den Nutzen eines Messers (trotz Zivilisation) als praktisches Werkzeug zu schätzen wissen, so war doch zumindest dem Gesetzgeber bewusst, dass die meisten Messer „sozialadäquat“ benutzt werden (Pressemittelung BMI), sonst wären ja alle Messer komplett verboten worden. Wenn Sie persönlich jeden Messer-Nutzer als „Gefahr für die öffentliche Sicherheit“ betrachten, sollten Sie Ihre Wohnung nicht mehr ohne Sicherheitsdienst verlassen, denn viele gesetzestreue Bürger führen täglich ein Messer bei sich! Deshalb ist Ihr Ratschlag, gar kein Messer mitzunehmen, völlig indiskutabel.
Vor dem 01.04.08 habe ich immer ein kleines, einhändig zu öffnendes Taschenmesser in der Hosentasche getragen, um es bei Bedarf zu nutzen (genauso, wie ich ständig ein Taschentuch dabei habe, auch wenn ich es nicht täglich benötige). Ich denke nicht, dass ich damit ein „Sicherheitsrisiko“ für die Bevölkerung dargestellt habe.
Aufgrund der – meiner Meinung nach völlig überzogenen – Gesetzesverschärfung und dem Begriff „allgemein anerkannter Zweck“, den mir niemand allgemeingültig erläutern kann, bin ich gezwungen, auf andere Messer-Arten umzusteigen, wenn ich kein Bußgeld riskieren möchte. Dass dies die Folge des Führungsverbotes sein würde, war aufgrund der Entwicklungen seit dem Messer-Verbot von 2003 vorhersehbar.
Da feststehende Messer bis zu einer Klingenlänge von 12 cm – für mich persönlich – die einzige legale Alternative zu den Einhandmessern darstellen, bitte ich Sie nochmals, meine Fragen hierzu zu beantworten!
- Darf ich feststehende Messer „verdeckt“ tragen und mich damit uneingeschränkt in der Öffentlichkeit bewegen?
- Welche objektiven Merkmale muss ein Messer erfüllen, um zu den „Hieb- und Stoßwaffen“ zu zählen?
- Warum wird durch diesen Umstieg (den sicher auch gewaltbereite Jugendliche und Kriminelle in Erwägung ziehen) die öffentliche Sicherheit erhöht?
Mit freundlichen Grüßen
Mark Padberg
Sehr geehrter Herr Padberg,
ich werde weiterhin meine Wohnung ohne Sicherheitsdienst verlassen. Durch das neugestaltete Waffenrecht fühle ich mich noch sicherer als vorher.
Ich kenne im übrigen in meinem Bekanntenkreis niemanden, der sich mit einem feststehenden Messer- gleichgültig welcher Klingenlänge – in den Alltag begibt. Etliche haben ein herkömmliches Taschenmesser mit vielen Funktionen dabei ( vulgo Schweizermesser). Das verschmähen Sie aus Gründen, die mir unerfindlich sind. Denn offenbar verfügen Sie doch über zwei gesunde Hände.
Deshalb noch einmal: Die Zeiten des Jagens und Sammelns sind vorbei. Deswegen fällt mir auch keine zivile Nutzung von Messern ein, bei der beidhändig zu öffnende Klappmesser den Zweck nicht erfüllen. Verdeckt getragene, schnell zu ziehende Messer brauche ich nicht und brauchen Sie nicht.
Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Wieland