Frage an Wolfgang Wieland von Mark P. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Wieland,
nachdem Sie mehrere Fragen zu Einhandmessern beantwortet und empfohlen haben, im Zweifel „ein anderes, unter allen Umständen erlaubtes Messer mitzunehmen“, möchte ich Ihnen jetzt einige Fragen zu FESTSTEHENDEN MESSERN bis zu 12 cm Klingenlänge stellen, die weiterhin auch ohne „berechtigtes Interesse“ in der Öffentlichkeit geführt werden dürfen:
Um andere Bürger bzw. Polizisten durch ein sichtbar am Gürtel getragenes Messer nicht zu „beunruhigen“, würde ich eine verdeckte Tragevariante bevorzugen, wie z. B. das Führen in einer horizontal am Gürtel befestigten Scheide auf dem Rücken (Beispiel: http://www.cop-gmbh.de/product_info.php/products_id/3222/COP-Feststehendes-Messer-DELTA.html ) oder als sog. „Neck-Knife“ (unter der Kleidung) um den Hals hängend. Darf ich mich damit in der Öffentlichkeit uneingeschränkt (Fußgängerzone, Kaufhaus...) bewegen oder gibt es auch bei den Tragevarianten irgendwelche Verbote?
Bei allen Messern gilt die Einschränkung, dass es sich dabei nicht um „Hieb- und Stoßwaffen“ handeln darf, die gem. §42a Abs. 1 Nr. 2 WaffG nicht geführt werden dürfen. Dies sind gem. Anlage 1 Abschnitt 1 WaffG "Gegenstände, die ihrem Wesen nach DAZU BESTIMMT sind, unter unmittelbarer Ausnutzung der Muskelkraft durch Hieb, Stoß, Stich, Schlag oder Wurf VERLETZUNGEN BEIZUBRINGEN". Welche OBJEKTIVEN Kriterien (neben der beidseitig geschliffenen Klinge) muss ein Messer erfüllen, um hierzu „bestimmt“ zu sein?
Da ich nicht auf ein altmodisches Zweihand-Klappmesser ausweichen möchte, welches umständlich zu öffnen ist und aufgrund der nicht feststellbaren Klinge sogar ein Verletzungsrisiko für den Benutzer birgt, sind feststehende Messer die einzige legale Alternative zu den praktischen Einhand-Taschenmessern. Wieso wird Ihrer Ansicht nach die öffentliche Sicherheit dadurch erhöht, dass evtl. alle Messer-Nutzer zukünftig statt einem (Einhand-) Taschenmesser ein feststehendes Messer schnell griffbereit führen?
Mit freundlichen Grüßen
Mark Padberg
Sehr geehrter Herr Padberg,
eine große Gefahr für die öffentliche Sicherheit geht nach meiner Ansicht jedenfalls von Menschen aus, die das dringende Bedürfnis haben, ein „Messer schnell griffbereit zu führen“. Ihre Idee, durch verdecktes Tragen um den Hals niemanden zu „beunruhigen“, klingt zwar rücksichtsvoll. Aber zu welchem Zweck wollen Sie überhaupt ein Messer mit sich führen? Mich beunruhigt Ihr Bedürfnis dazu – denn weder Sie noch ich leben in der Wildnis oder umgeben von Raubtieren. Sie sind nicht Tarzan und auch nicht Rambo. Mein Vorschlag: Wenn sie kein „altmodisches Zweihand-Klappmesser wollen“ – nehmen Sie gar kein Messer mit.
Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Wieland