Frage an Wolfgang Wieland von Nikolai Z. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Wieland,
nur durch einen Zufall bekam ich durch einen Artikel in heise-online
(http://www.heise.de/newsticker/Verordnung-zur-Pflichtablieferung-von-Netzpublikationen-tritt-in-Kraft--/meldung/117817) mit, dass nun offenbar eine Pflichtablieferung von Medienwerken an die Deutsche Nationalbibliothek besteht und dies auch für nicht ausschließlich privat genutzte homepage-Inhalte gilt. Es nennt sich "Verordnung über die Pflichtablieferung von Medienwerken an die Deutsche Nationalbibliothek".
Ich bin entsetzt, welch erhebliche Daten-Sammelwut zutage tritt!
Man mag sich diese ganze Sache auch einmal praktisch vorstellen:
Soll jetzt jeder dieser - sehr schwammig im feinsten Juristen-Deutsch formulierten - Zielgruppe der Deutschen Nationalbibliothek seine Inhalte per CD-Rom etc. schicken?
Wie viele Millionen Datenträger müssten dann von einem Fachpersonal gesichtet, bewertet und ggf. archiviert werden?
Wie soll dies praktisch geschehen, im Zeitalter von google, microsoft und youtube (u.v.a.), die heute wahrscheinlich mit Abstand über die
meisten digitalen Informationen weltweit verfügen- welchen Sinn macht dies dann überhaupt?
Wie verhält es sich mit Updates von homepage-Inhalten? Websites sind heutzutage doch oft sehr dynamisch konzipiert.....
Warum "surft" die Deutsche Nationalbibliothek nicht "selbst", um "relevante" Informationen zu gelangen?
Hat jetzt jeder "kleine" Selbstständige bzw. Freiberufler, der seine Dienstleistungen/Waren auch über seine homepage verkauft und
entsprechende Inhalte bereitstellt und dieser aberwitzigen Verordnung nicht folge leistet, mit Sanktionen zu rechnen?
Es ist ja von Abmahnungen bis zu 10000 Euro die Rede.....
Mich würde Ihre Position dazu interessieren und was Sie bzw. Ihre Partei ggf. dagegen unternehmen werden!
Herzlichen Dank,
N. Zinke
Sehr geehrter Herr Zinke,
auf Grund Ihrer Frage, habe ich mich eingehend mit dem Thema befasst. Mit dem Gesetz soll eine digitale Bibliothek aufgebaut werden. Gerade in Zeiten von Google und Co sollen Kulturgüter nicht dadurch verloren gehen, dass sie irgendwann Offline gehen. Private Nutzer sind natürlich von der Pflicht befreit. Das ist im Grundsatz richtig. Das unterstütze ich.
Jetzt kommt ein großes Aber. Die Umsetzung dieses Gesetzes in den Leitlinien der Staatsbibliothek ist mehr als schwierig. Sie haben mit ihrem Einwand recht, dass bei der Umsetzung des Gesetzeswortlauts nicht klar erkennbar ist, wer dieser Pflicht nicht unterfällt. Es ist schwer vorstellbar, dass wer zB einen kleinen PC-Handel mit eigener Homepage betreibt, jeweils eine CD mit den Daten übermittelt und andernfalls mit einem Ordnungsgeld überzogen wird (das in der Praxis aber auch nur bei schweren Fällen so hoch ausfallen dürfte). Dagegen denke ich, dass wiederum bestimmte Bloggs, die die Funktion von Tageszeitungen übernommen haben, ein berechtigtes Interesse besteht, die Beiträge zu sammeln, zu archivieren und später auszuwerten.
Es liegt also an der Deutschen Nationalbibliothek handhabbare Kriterien zu entwickeln, um den Einzelnen nicht zu stark zu belasten und selbst noch eine sinnvolle Auswertung der richtigerweise zu übersendenden Daten vornehmen zu können.
Mit freundlichen Grüßen,
Wolfgang Wieland