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Wolfgang Wieland
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Frage von Armin S. •

Frage an Wolfgang Wieland von Armin S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Wolfgang Wieland,

ich als Einwohner dieses Landes möchte Ihnen hiermit meine Besorgnis über den “Entwurf eines Gesetzes zur Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus durch das Bundeskriminalamt” (BKA-Gesetz) ausdrücken.

Durch diese Änderungen fühle ich mich nicht vor den Gefahren eines internationalen Terrorismus geschützt. Im Gegenteil, ich befürchte eine enorme Überwachung der Bürger, welche nun einmal Missbrauchspotential besitzt, und eine unverhältnismäßige Einschränkung meiner Grundrechte.

Ich möchte Sie bitten, bis zum nächsten Mittwoch noch einmal über Sinn und Unsinn des Gesetzentwurfes nachzudenken. Wenn Ihnen Zweifel kommen:
- Im Zweifel für freien Meinungsaustausch ohne Überwachung
- für freie Bürger
- NEIN zum “Entwurf eines Gesetzes zur Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus durch das Bundeskriminalamt”!

Vielen Dank, dass Sie sich die Zeit nehmen, dies zu lesen und zu beantworten.

Mit freundlichen Grüßen,

Armin Schmid
aus dem ArbeitsKreis Vorratsdatenspeicherung

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr Schmid,

ich kann Ihren Bedenken eigentlich nichts hinzufügen. Meiner Ansicht nach wird mit dem vorgesehenen neuen BKA ein deutsches FBI geschaffen, eine Polizei, die zugleich ihr eigener Geheimdienst ist.

Sie wird schon dann schon dann tief in Bürgerrechte eingreifen, wenn noch keine Straftat geschehen ist und noch kein erhärteter Verdacht vorliegt. Durch das faktische Ende des Zeugnisverweigerungsrechts für Journalisten wird auch die Pressefreiheit massiv eingeschränkt, die Berichterstattung über Terrorismus wird darunter genauso leiden wie die Transparenz der Polizeiarbeit.

Meine Fraktion und ich haben gegen dieses Gesetz gestimmt, auch die Bündnisgrünen im Bundesrat werden dem Gesetz nicht ihren Segen geben. Das allein wird nicht ausreichen, um den Weg in den Überwachungsstaat zu stoppen oder die SPD zur Verweigerung ihrer Zustimmung zu bewegen. Deswegen werden Abgeordnete aus meiner Fraktion gegen dieses Gesetz vor dem Bundesverfassungsgericht klagen. Wir nehmen diese Bedrohung unserer Rechte nicht hin.

Und es ist äußerst wichtig, dass auch in Zukunft engagierte Bürgerinnen und Bürger ihren Protest in die Öffentlichkeit tragen. Selbst wenn das Gesetz jetzt in Kraft tritt – es kann durch das Gericht aufgehoben oder durch den Gesetzgeber auch wieder geändert werden. Aber dafür muss sichtbar bleiben, dass hier eine Grenze überschritten wurde. Die beiden Demonstrationen des AK Vorratsdatenspeicherung waren sehr wichtig, um ein Bewusstsein für diese Grenzüberschreitung zu schaffen. Dieses Bewusstsein muss erhalten bleiben, ich werde gemeinsam mit der bündnisgrünen Fraktion und Partei dafür weiter mitkämpfen.

Mit freundlichen Grüßen

Wolfgang Wieland