Frage an Wolfgang Wieland von Jan S. bezüglich Jugend
Sehr geehrter Herr Wieland,
als alleinstehender, freiberuflicher Vater im Wedding mit regelmaessigem Besuch von meiner 10-jaehrigen Tochter aus Friedenau habe ich folgende Frage:
Die BVG gestattet (seit einer der letzten Tarifaenderungen) keine Rueckfahrten auf der gleichen Strecke mit einer einzigen Fahrkarte innerhalb 2 Stunden. Dadurch muss ich fuer den Schulweg meiner Tochter nach Friedenau zwei Fahrkarten loesen, obwohl die Gesamtbefoerderungszeit hin- und zurueck sogar noch unter 90 Minuten (der alten Geltungszeit einer Fahrkarte) liegt.
Die alte Regelung der BVG kannte dieses Limit nicht.
Die Mehrkosten in meinem Falle betragen nun etwa 20 Euro im Monat. Dieser Unterschied ist zu gering, eine Umweltkarte zu kaufen, welche ich anderweitig nicht benoetigen wuerde. Mir erscheint die neue Regelung der BVG als reine Geldmacherei, angesichts der Tatsache, dass man ohne Weiteres mit einem Fahrschein von Wannsee bis nach Karow fahren kann. Um es deutlich zu sagen: Die jetzige Regelung der BVG findet generell auf dem Ruecken von Eltern mit laengeren Schulwegen statt, denen durch die ungerechten Mehrkosten noch weniger Mittel zur Verfuegung stehen, um z.B. Lernmittel fuer die Schule zu erwerben. Immerhin sind dies auch Eltern, die nicht zur Hauptverkehrszeit die Strassen verstopfen, wenn es um den Schulweg ihrer Kinder geht.
Gibt es eine Aussicht auf Aenderung der BVG-Befoerderungsbedingungen fuer diesen Fall und wie kann dies erreicht werden?
Herzlichen Dank im voraus,
J. Siegele
Sehr geehrter Herr Siegele,
ich sehe das sehr ähnlich wie Sie. Das bis vor ein paar Jahren gültige Modell, bei dem der Einzelfahrschein eigentlich ein Zwei-Stunden-Ticket war, war für viele Fälle einfach besser. Der Schulweg mit den Kindern ist ein Beispiel, der Einkauf per BVG ein anderes. Natürlich entging der BVG die Einnahme für die Rückfahrt, andererseits wurde so viel Kundschaft auf die Schiene und in die Busse geholt. Denn Fahrtkosten von EUR 2,10 für einen Einkauf sind auch für Kleinigkeiten erträglich – bei EUR 4,20 sieht das schon anders aus, da steigen dann manche auf ihr Auto um.
Zuständig für die Tarife der BVG ist erstmal die BVG selbst – sie beschließt eine Tarifstruktur. Die – und da kommt dann die Politik ins Spiel – muss der Senat genehmigen. Das hat er in den letzten Jahren immer getan, an der Abschaffung des „Rückfahrscheins“ hat er sich nicht gestört. Meine Parteifreunde im Abgeordnetenhaus haben das immer kritisiert, aber der Senat bleibt dabei, sich auf Sondertarife für bestimmte Gruppen zu beschränken. Solche verbilligten Monatskarten sind ja nicht falsch, aber sie sind eben nicht alles. Und die BVG neigt dazu, etwa das sogenannte Sozialticket dadurch zu finanzieren, dass andere Tarife erhöht werden. Der Senat schweigt und unterschreibt.
Auf formalem Wege ist momentan also wenig auszurichten. Aber es gibt Verbände, die engagiert mit der BVG über die Tarife streiten, etwa den Fahrgastverband IGEB (siehe http://www.igeb.org/ ). Und unsere Verkehrspolitikerin im Abgeordnetenhaus, Frau Hämmerling (siehe www.gruene-fraktion-berlin.de), ist auch immer daran interessiert zu wissen, was die Fahrgäste besonders stört, um entsprechend das Wort zu ergreifen.
Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Wieland