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Wolfgang Wieland
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Frage von Tobias K. •

Frage an Wolfgang Wieland von Tobias K. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Wieland,

1989 wurde das Übereinkommen über die Rechte des Kindes
(Kinderrechtskonvention) durch die Vereinten Nationen verabschiedet.
185 Staaten haben die UN-Kinderrechtskonvention ratifiziert, Deutschland am 05.04.1992, jedoch mit einer Vorbehaltserklärung. Dadurch ist das Kindeswohl nachrangig zum deutschen Ausländerrecht, die Kinderrechtskonvention wird für nichtdeutsche Kinder somit außer Kraft gesetzt. Das bedeutet z.B.:

- Flüchtlingskinder kommen immer wieder in Abschiebungshaft. Z.B.: http://www.wdr.de/tv/bab/sendungsbeitraege/2008/0520/abschiebung.jsp
- 16-Jährige müssen alleine das komplizierte Asylverfahren bestreiten, an dem schon viele Erwachsene scheitern.
- Bei Flughafenverfahren werden Flüchtlingskinder im Transitbereich interniert und dürfen diesen nicht verlassen.

Bereits 1998 hat sich die Bundesregierung zur Rücknahme der Vorbehaltserklärung in ihrem Koalitionsvertrag verpflichtet. Bis heute ist dies nicht geschehen.

Anlässlich des Tags der Kinderrechte am 20.11.08 wird daher ein breites Bündnis rund um die Jugendkonferenz der "Jugendlichen Ohne Grenzen" (JOG) u.a. für die volle Umsetzung der UN-Kinderrechte demonstrieren und sich mit dieser Forderung an die parallel stattfindende Innenministerkonferenz in Potsdam wenden. (www.jogspace.net)

Daher frage ich Sie:

1. Werden Sie sich dafür einsetzen, dass die Vorbehaltserklärung nach 16 Jahren endlich zurückgenommen wird und die UN-Kinderrechte voll umgesetzt sowie ins Grundgesetz aufgenommen werden?

2. Auf welche Art und Weise werden sie insbesondere beim Bundesinnenministerium, sowie bei den Landesinnenministern für dieses Anliegen werben und die jungen Flüchtlinge von JOG in ihren Forderungen unterstützen?

viele Grüße,
Tobias Klaus

Literatur

Stefan Peucker: "Deutschland und die Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen" in: Studentische Aktionsgruppe Flüchtlinge:
"Traumland Deutschland - Flüchtlingsalltag in Coburg", 2005, S.31-33

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr Klaus,

wie Sie halte ich die Vorbehaltserklärung für skandalös. Sie muss aufgehoben werden, und zwar so schnell wie möglich. Das haben wir Bündnisgrünen auch schon im März 2006 beantragt (siehe http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/16/010/1601064.pdf ) und kämpfen innerhalb und außerhalb des Bundestages für dieses Anliegen. Die Große Koalition glänzt durch Vertagung – insbesondere die CDU/CSU steht hier auf der Bremse, was leider ins flüchtlingsfeindliche Bild passt.

Entgegen den parlamentarischen Regeln liegt unser Antrag seit April 2006 im Ausschuss. Wir können die Koalition nur dazu zwingen, im Plenum zu berichten, weshalb sie den Schutz von minderjährigen Flüchtlingen weiter blockiert. Das tun wir auch, um dieses wichtige Thema stärker ins Bewusstsein der Öffentlichkeit zu rücken. Daneben ist die vollständige Umsetzung der Kinderrechtskonvention eine Forderung, die zum Kernbestand unserer Kinder-, Familien- und Migrationspolitik gehört und für die wir in Bund und Ländern, bei Wahlkämpfen, auf Veranstaltungen und in unserer Öffentlichkeitsarbeit werben. Dabei kooperieren wir auch eng mit zivilgesellschaftlichen und öffentlichen Akteuren der Flüchtlingspolitik.

Aber für den Erfolg dieser Forderungen braucht es auch aktive Bürgerinnen und Bürger wie Sie, die sich dieses wichtigen Themas mit viel Einsatz und Nachdruck annehmen. Denn nur so entsteht der Druck, der uns hilft, die kinderfeindliche Renitenz der Koalition ins öffentliche Bewusstsein zu heben.

Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Wieland