Frage an Wolfgang Wieland von Mark P. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Wieland,
Sie haben mehrfach geschrieben, dass die Polizei das WaffG richtig anwenden wird, obwohl die Polizei konkrete Anfragen, welche Messer bzw. Gegenstände noch geführt werden dürfen, nicht beantworten kann. Haben Sie persönlich mit einem Polizeibeamten über die Unklarheiten der Gesetzesverschärfung gesprochen? Die aktuelle Regelung ist doch völlig unklar! Weder Politiker, noch die Polizei können das WaffG einheitlich auslegen. Wie können Sie dann vom Bürger verlangen, dass er es versteht?
Sie sprechen von „Abrüstung im öffentlichen Raum“, obwohl gesetzestreue Bürger durch das Führungsverbot angeblich nicht eingeschränkt werden sollen. Wie passt dies zusammen? Wie soll die Polizei den gesetzestreuen Bürger vom Kriminellen unterscheiden?
Das Ziel des Gesetzes ist Ihrer Ansicht nach, bewaffnete Auseinandersetzungen zu verhindern. Wie soll dies erreicht werden, wenn keine präventiven Messer-Kontrollen vorgesehen sind? Bei gewalttätigen Auseinandersetzungen durfte die Polizei doch auch vor dem 01.04.08 einschreiten und die verwendeten Messer beschlagnahmen!
Nur weil sich noch kein Bürger beschwert hat und Sie persönlich kein Einhand-Taschenmesser nutzten, sehen Sie keine Selbstbeschränkung durch das Führungsverbot. Gehen Sie dann auch davon aus, dass das Rauchverbot „funktioniert“, weil Nichtraucher dadurch nicht eingeschränkt werden? Fragen Sie auch die Bürger ohne Führerschein, ob die Benzinpreise zu hoch sind? Das ist doch unlogisch!
Warum weichen Sie konkreten Fragen immer wieder aus?
- Warum halten Sie die aktuelle Regelung für wirkungsvoller, als ein einheitliches und ausnahmsloses Führungsverbot für alle Messer ab 8,5 cm Klingenlänge?
- Warum sind kleine Einhandmesser gefährlicher als die weiterhin erlaubten Springmesser?
- Warum sollte sich das Führungsverbot der Einhandmesser völlig anders auswirken, als das umfangreiche Messer-Verbot von 2003, welches nicht zu einem Rückgang der Kriminalität geführt hat?
Mit freundlichen Grüßen
Mark Padberg
Sehr geehrter Herr Padberg,
ich habe mich bei der Berliner Polizei informiert – und dort sind die Erfahrungen mit der neuen Regelung gut. Die von Ihnen befürchteten Probleme tauchen in der Praxis nicht auf. Weder werden gesetzestreuen Bürgern bußgeldpflichtig ihre Messer abgenommen, noch stehen die Beamtinnen und Beamten zweifelnd mit Maßband und Gesetzbuch in der Hand vor gefundenen Messern.
Ich sehe die praktische Beschränkung im täglichen Leben tatsächlich nicht: Ist das Messer für einen anerkannten Zweck gedacht, dann gibt es kein Problem. Wenn Sie befürchten, dass Sie in eine Situation kommen, in der Ihr Messer beschlagnahmt werden könnte, steht es Ihnen frei, dieses Risiko einzugehen oder aber ein anderes, unter allen Umständen erlaubtes Messer mitzunehmen. Zivile Schneideaufgaben sollten auch damit zu lösen sein. Das ist eine Einschränkung im Detail, die der Kriminalitätsbekämpfung dient. Das ist keine Gängelung, keine Willkür und deswegen für mich akzeptabel.
Wirkungsvoller als ein Verbot für alle Messer ab einer bestimmten Klingenlänge ist die neue Regelung nicht. Das Gesetz ist ein Kompromiss, bei dem die Gefährlichkeit bestimmter Messer und die Beschränkung für die Bürgerinnen und Bürger abgewogen wurden. Gäbe es die von Ihnen offenbar präferierte feste Grenze bei 8,5 cm, würden wir jetzt sicher darüber diskutieren, ob ein umständlich zu handhabendes Klappmesser mit 8,6 cm Klinge wirklich gefährlicher ist als ein schnell ziehbares und einhändig zu bedienendes Messer mit 8,4 cm Klinge.
Was die Springmesser angeht: Die unterliegen engen Beschränkungen. Modelle mit beidseitig geschliffener oder nach vorne herausspringender Klinge sind verboten. Mit einseitiger, seitlich öffnender Klinge bis 8,5 cm sind sie Einhandmesser und fallen unter die entsprechende Regel in § 42a des Waffengesetzes.
Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Wieland