Frage an Wolfgang Wieland von Holger W. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Wieland,
ich kann die Argumente Ihrer heutigen Antwort nicht ganz nachvollziehen!
Warum hätte es bei objektiven Kriterien wie der Klingenlänge oder dem Alter des Messerträgers Abgrenzungsschwierigkeiten gegeben? Was wäre denn z. B. an einem ausnahmslosen Führungsverbot für alle Messer ab 8,5 cm Klingenlänge missverständlich? Finden Sie die aktuelle Regelung etwa eindeutig, wenn noch nicht einmal die Polizei klar sagen kann, welche Messer wann noch geführt werden dürfen?
Bei meinem Hinweis auf erwachsene Kriminelle ging es mir nicht um die Staatseinnahmen, sondern darum, dass eine Ordnungswidrigkeit weniger Abschreckungswirkung hat eine Straftat! Glauben Sie ernsthaft, ein Krimineller, der mit einem Messer eine Straftat verüben möchte, läßt sich dadurch davon abhalten, dass für das Führen bestimmter Messer ein Bußgeld droht? Dann wäre das Gerichtsurteil: 10 Jahre Haft wegen Mordes und 1000 Euro Bußgeld für die Verwendung eines Einhandmesser... Das ist doch absurd!
Auch Ihre Schlussfolgerung, dass es keine Probleme bei der Anwendung der WaffG gibt, weil sich noch niemand beschwert hat, ist nicht logisch! Wenn es keine präventiven Messer-Kontrollen gibt, braucht sich auch niemand beschweren. Das bedeutet aber noch lange nicht, dass das Gesetz "funktioniert": Denn aufgrund des unklaren Gesetzes muss der verunsicherte Bürger ganz auf die Einhandmesser verzichten, wenn er kein Bußgeld riskieren will. Und genau das widerspricht dem angeblichen Willen des Gesetzgebers, der den gesetzestreuen Bürger nicht einschränken wollte!
Auf meiner Frage, wie lange dieser Zustand der "Unklarheit" bei Bürgern und Polizei noch andauern soll, sind Sie ja nicht eingegangen. Genau wie beim Rauchverbot, hat der Bund ein schwammiges und unlogisches Gesetz erlassen und interessiert sich jetzt nicht mehr dafür, wie die Länder bzw. die Polizei dies in eine vernünftige Praxis-Lösung umsetzen. Halten Sie dass für eine gute Gesetzgebung?
Mit freundlichen Grüßen
Holger Winter
Sehr geehrter Herr Winter,
sowenig wie Sie meine Antwort nachvollziehen können, sowenig kann ich Ihre Frage nachvollziehen. Ziel des Gesetzes ist, bewaffnete Auseinandersetzungen zu verhindern, also zum Beispiel das Eskalieren von kleineren Schlägereien zu schwerster Körperverletzung oder Totschlag durch Messereinsatz. Das wird durch das Gesetz auch möglich, denn in entsprechenden Situationen können Messer nun konfisziert werden.
Geplante Morde kann solch ein Gesetz nicht verhindern, das hat auch niemand behauptet. Auch die Erhöhung der Staatseinnahmen durch Bußgelder war nicht Ziel des Gesetzes. Es geht hier um die Abrüstung im öffentlichen Raum. Was den verunsicherten Bürger angeht: Ich fühle mich durch die bisherigen Erfahrungen mit dem Gesetz in meiner Einschätzung bestätigt, dass diejenigen, die nicht betroffen werden sollten auch nicht betroffen sind. Ich muss aber auch hinzufügen: Ich hatte noch nie das Bedürfnis, mit einem Messer in der Tasche auf die Strasse zu gehen – und frage mich schon, worin die große Selbstbeschränkung bestehen soll, wenn man darauf verzichtet.
Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Wieland