Frage an Wolfgang Wieland von Kevin S. bezüglich Soziale Sicherung
Sehr geehrter Herr Wieland,
wie stehen Sie zu dem Thema, dass Studenten nur bis zum 30. Lebensjahr einen vergünstigten Krankenkassentarif bekommen?
Zu Recht besteht Versicherungspflicht, jedoch im Angesicht der Diskussion über Fachkräftemangel und Chancengleicheit ist es mir absolut unverständlich, auf welcher Grundlage diese Regelung basiert. Wer mit 67 Jahren noch arbeiten soll, der sollte doch auch bitte noch mit 30 Jahren den Gedanken hegen können zu studieren.
Zu meinem persönlichen Fall. Ich habe den klassischen Weg hinter mich gebracht: Abitur, Zivildienst, Ausbildung, Sammeln von Berufserfahrung. Jedoch merkte ich ziemlich schnell in einem Sackgassenberuf zu stecken, ohne Aussicht auf Besserung. Demnach entschied ich mich zu einem Studium. Möglichkeiten zur Eigenfinanzierung bestanden nicht (ausgenommen LV und Bausparvertrag). Somit habe ich BaföG beantragt und auch gewährt bekommen. Ich kam in den ersten zwei Semestern gut über die Runden und engagierte mich als Jahrgangssprecher, Mitglied in der Gemeinsamen Kommission und fand eine Anstellung als studentische Hilfskraft. Kurz gesagt, das Studium hatte einen erfolgreichen Verlauf.
Nun ist es so, dass ich im März 30 werde und auf einmal mehr als das Doppelte an Beiträgen für die Krankenversicherung zahlen muss (ca. 170€). Da stellt sich mir die Frage, wieso? Ich liege in der Regelstudienzeit und mache etwas für meine persönliche Qualifikation, um auch irgendwann mehr Beiträge zahlen zu können.
Da meine Ersparnisse nicht ausreichen, mein BaföG gekürzt wurde und die Grenze für den Zuverdienst nicht in dem Rahmen steigt, sehe ich bisher nur einen Ausweg, die Beendigung des Studiums. Kann dies im Sinne einer Regierung sein? Auf welcher Grundlage kann eine solche Regelung basieren? Welchen Zweck verfolgt eine solche Regelung?
Mit den besten Grüßen
Kevin Schröder
Sehr geehrter Herr Schröder,
Sie haben mich mit Ihrer Frage auf ein Problem hingewiesen, das mir neu war.
Eine schematische Altersgrenze bei Ermäßigungen in der Krankenversicherung für Studentinnen und Studenten erscheint sinnwidrig. Weder haben alle Studenten über 30 Jahren schon Vermögen oder Erspartes, noch studieren sie zwangsläufig jenseits der Regelstudienzeiten, wie Ihr Beispiel zeigt.
Ich werde mit unseren Fachleuten in der Fraktion beraten, was man dagegen unternehmen kann.
Von dem Ergebnis werde ich Sie unterrichten.
Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Wieland