Frage an Wolfgang Wieland von Klaus F. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Wieland,
am 13.11.2007 antworteten Sie auf dieser Plattform Herrn Holdefleiß und mir auf unsere Fragen zur Anwendung des Rentenüberleitungsgesetzes auf ehemalige DDR-Flüchtlinge.
Sie äußerten Verständnis für unsere Situation und ermunterten uns, unser berechtigtes Anliegen beharrlich weiterzuverfolgen.
Inzwischen haben wir uns in der "Interessengemeinschaft ehemaliger DDR-Flüchtlinge" organisiert.
Ebenfalls im November 2007 richtete ich ein Petitionsschreiben an den Petitionsausschuss des Bundestages.
Im Dezember 2007 wurde der Eingang der Petition bestätigt.
Mit Hinweis auf die Vielzahl der Petitionen zum Thema Rente für Flüchtlinge und Altübersiedler teilte man mir mit, dass die Bearbeitung längere Zeit in Anspruch nehmen wird.
Ich weiß von anderen Petenten, dass sie schon länger als 1 Jahr auf eine Antwort warten.
Ist das ein Zeichen für eine gründliche Auseinandersetzung mit dem Thema innerhalb des Petitionsauschusses? Oder befassen sich die Fraktionen des Bundestages schon mit der ungerechten Anwendung des Rentenüberleitungsgesetzes auf die Bürger der alten Bundesrepublik ohne das Beitrittsgebiet?
Können Sie uns zum gegenwärtigen Zeitpunkt etwas über den Stand des Petitionsverfahrens mitteilen?
Mit freundlichen Grüßen
Klaus Fiedler
Sehr geehrter Herr Fiedler,
Sie sollten voraussichtlich bereits in den nächsten zwei bis drei Wochen Post vom Petitonsausschuss erhalten. Wie der Ausschuss entscheiden wird, weiß ich allerdings nicht. Die Mitglieder im Ausschuss entscheiden frei und teilen mir dies auch nicht vorab mit. Ich kann Ihnen aber mitteilen, dass sich die Fraktion der Grünen auch nach Rücksprache mit mir dafür eingesetzt hat, Ihre Petition der Bundesregierung zur Kenntnis zu geben - mit anderen Worten sie überwiegend positiv zu bescheiden.
Wenn sich die Ausschussmehrheit unserer Haltung anschließt, würde dies bedeuten, dass der Bundestag seine zu Ihrer Petition ergangene Stellungnahme der Bundesregierung zur Entscheidung übermittelt.
Mit Ihnen haben viele Betroffene gleichartige Petitionen vorgelegt. Sie sind vom Ausschuss zu einer Gesamtpetition zusammengefaßt worden. Schon die schiere Zahl zeigt, dass ein starkes Bedürfnis für ein Handeln der Bundesregierung besteht. Ich bin zwar der Auffassung, dass die bestehende Auslegung der Behörden und Gerichte zur Rentenüberleitung juristisch vertretbar ist, auch wenn sie der damalige Gesetzgeber so gar nicht gewollt haben mag. Ich halte sie aber weder für zwingend, noch angesichts der Geschichte der Übersiedler aus der DDR für politisch angemessen. In diesem Sinne hoffe ich, auf ein Tätigwerden der Bundesregierung. Bei der Rentenüberleitung für Übersiedler braucht es deutliche Verbesserungen.
Mit freundlichen Grüßen,
Wolfgang Wieland