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Wolfgang Wieland
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Frage von Holger W. •

Frage an Wolfgang Wieland von Holger W. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Wieland,

Sie schreiben am 29.08., dass das WaffG noch einer konkreten Auslegung bedarf. Wann soll diese denn abgeschlossen sein? Das Gesetz ist seit einem halben Jahr in Kraft und immer noch können weder Politiker noch Polizisten konkrete Fragen hierzu beantworten! Sollen die Bürger die nächsten Jahre ganz auf die praktischen Einhandmesser verzichten, nur weil die Politik nicht in der Lage war, ein eindeutiges Gesetz zu erlassen?

Ihr Optimismus, dass die Polizei das Gesetz richtig anwenden wird in allen Ehren, aber wie soll sich der Bürger an das WaffG halten, wenn ihm niemand sagen kann, welche Messer / Gegenstände er noch führen darf? Die ständige Ausrede, dass dies im Einzelfall je nach subjektivem Empfinden des jeweiligen Polizisten entschieden wird, hilft dem gesetzestreuen Bürger doch nicht weiter! Zum Zeitpunkt der Kontrolle ist es zu spät, um sich an das Gesetz zu halten!

Warum wurden keine objektiven und messbaren Kriterien wie Klingenlänge oder Alter des Messer-Trägers herangezogen, anstatt eine – völlig unlogische – Unterscheidung nach Messer-Arten mit unklaren Ausnahmetatbeständen zu beschließen? Warum halten Sie z. B. ein Einhandmesser mit 5cm-Klinge für gefährlicher als ein Springmesser mit 8,5 cm langer Klinge, welches weiterhin geführt werden darf?

Glauben Sie nicht, dass es dem Bürger (bzw. Wähler) leichter zu vermitteln gewesen wäre, dass große Messer (>8,5 cm Klingenlänge) in der Öffentlichkeit nichts zu suchen haben, als die „gefährlichen Einhand-Kampfmesser“ zum Sündenbock für die gestiegene Jugendkriminalität zu missbrauchen?

Wenn es – wie Sie schreiben – dem Gesetzgeber hauptsächlich um die Entwaffnung jugendlicher Gewalttäter ging, warum wurde dann keine Altersbeschränkung für alle Messer beschlossen? Die erwachsenen Kriminellen werden doch durch die aktuelle unklare Regelung nicht erfasst, da sie kaum aufgrund eines Bußgeldes bei ihren Straftaten auf Messer oder andere Waffen verzichten!

Mit freundlichen Grüßen

Holger Winter

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr Winter,

was ich auch schon anderen Fragestellern geantwortet habe, möchte ich auch Ihnen schreiben: auch bei anderen Kriterien hätte es Abgrenzungsschwierigkeiten gegeben.

Das Verbot soll vor allem bei Jugendlichen und Heranwachsenden wirken, aber natürlich nicht nur. Ihr Verweis, dass sich Erwachsene um das Bußgeld nicht scheren, geht daneben. Es geht ja nicht um Geldeinnahmen des Staates, sondern Sicherheit auf den Strassen. Und die Möglichkeit, in entsprechenden Lagen Messer zu konfiszieren, gibt es nur mit dem Verbot im Gesetz.

Aber diese abstrakte Diskussion kann man langsam auch einstellen. Denn die Erfahrung aus der Praxis zeigt: Das Gesetz funktioniert wie geplant. Wir haben noch keine Klagen gehört (und die wären sicher gekommen), dass harmlose Wanderer von Polizeistreifen um ihre Messer gebracht worden wären. In Berlin fällt die Zwischenbilanz laut Innensenator Erhard Körting positiv aus: Gerade hier, wo ein Streit auf der Strasse immer öfter auch mit dem Messer ausgetragen wurde, hat die Polizei die Möglichkeit zur Entwaffnung genutzt. Und zwar genau in den Situationen, in denen ein Konflikt leicht hätte eskalieren können, also bei Kontrollen in gefährlichen Lagen und an kriminalitätsbelasteten Orten. Es gab also keine Messerrazzien, weil das Gesetz das nun hergäbe – sondern Umsetzung mit Augenmaß.

Mit freundlichen Grüßen

Wolfgang Wieland