Frage an Wolfgang Wieland von Hamid N. bezüglich Recht
Sehr geeherter Herr Wieland,
ich habe Sie im Mai 2008 bezüglich der Staatsangehörigkeit der iranischen Flüchtlinge angefragt. Ob die Antwort des BMI inzwischen angekommen ist?
Mit freundlichen Grüssen
Hamid Nowzari
Vorstand des Vereins Iranischen Flüchtlinge in Berlin e.V.
Sehr geehrter Herr Nowzari,
Ich freue mich, nach langem Hin- und Herschieben Ihrer Frage von Behörde zu Behörde und von Abteilung zu Abteilung nun eine Antwort auf Ihre Frage geben zu können.
Wie Sie ja wissen, sind im August 2007 eine ganze Reihe von Gesetzen, die Zuwanderer und Flüchtlinge betreffen, verändert worden – oder besser: verschlechtert worden. Zu diesem Paket gehörte auch die Umsetzung einer EU-Verordnung über neue Pässe mit biometrischen Merkmalen. Bisher bekamen die Ausländerbehörden Vordrucke, in die sie selbst die Angaben per Schreibmaschine eingetragen haben. Seit der Änderung werden die Pässe nun insgesamt von der Bundesdruckerei hergestellt. Und deswegen gab es auch Bedarf nach einer gesetzlichen Regelung. Und in der heißt es auch, dass bei „Staatsangehörigkeit“ der Name des Staates eingetragen wird, und nicht wie bisher – grammatisch korrekt – ein Adjektiv wie „iranisch“. Der Name des Staates wird der amtlichen Liste des Auswärtigen Amtes entnommen, ist also der Name, den sich ein Staat selbst gegeben hat.
Als Grund für diese Änderung gibt die Bundesregierung das Problem an, dass es diverse Nationalitäten gibt, die mehr als einem Staat zugeordnet werden können. Genannt wurden „koreanisch“ und „kongolesisch“.
Dies ist besonders apart vor dem Hintergrund der deutschen Geschichte. Schließlich galt jahrelang für die Behörden der Bundesrepublik alleine die Staatsangehörigkeit „deutsch“ für die Bürger aus beiden deutschen Staaten. Dies war nicht etwa unerwünscht, sondern die Rettung davor, eine DDR-Staatsangehörigkeit anerkennen zu müssen.
Auch hat offenbar niemand daran gedacht, dass politisch Verfolgte aus dem Iran und anderswo hier in Deutschland leben, gerade weil ihr Heimatland eine „Islamische Republik“ oder ähnliches und keine „Demokratische Republik“ geworden ist.
Dass sie es entsprechend ablehnen, gewissermaßen nachträglich in derartiges
Regime „eingebürgert“ zu werden, verstehe ich.
Ich werde mich für eine Änderung der Rechtslage einsetzen.
Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Wieland