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Wolfgang Wieland
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Frage von Uta A. •

Frage an Wolfgang Wieland von Uta A. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Guten Tag Herr Wieland,
wir haben vor einigen Tagen einen Brief von einer Gesellschaft für "Data Processing" erhalten, in dem uns lapidar mitgeteilt wurde, dass auf Grund §33 Abs.1 Datenschutzgesetz unsere Daten erstmals an Firmen weitergegeben wurden. Eine Einwilligung unsererseits sei nicht nötig. Meine Frage geht nun dahin: Ist es solchen Firmen denn wirklich erlaubt, ohne Einwilligung der Betroffenen Daten an die unterschiedlichsten Firmen zu geben. Ich finde dieses Gebaren sehr bedenklich, denn von Datenschutz kann da keine Rede sein und Werbeverweigerung wird dem Bürger dadurch sehr erschwert. Dass unsere Daten in irgendwelchen Adressverlagen gespeichert, gesichtet und weiter verkauft werden, ohne dass von betroffener Seite aus Einspruch erhoben werden kann, bzw. man einen triftigen Grund angeben muss (... das der Betroffene ein schutzwürdiges Interesse an dem Ausschluss der Erhebung oder Speicherung hat...) ist nicht nachvollziehbar. Sinnvoll wäre es, wir würden vor der Weitergabe unserer Daten um unser Einverständnis gebeten werden.
Vielen Dank im Voraus für Ihre Antwort.
Einen angenehmen Tag wünscht Ihnen
Uta Amberg

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrte Frau Amberg,

ich teile Ihre Meinung – wie Unternehmen mit Daten umgehen ist oft unerträglich, da braucht man nur an den jüngsten Skandal um die Deutsche Telekom zu denken.

Im Ihrem konkreten Fall kommt das Widerspruchsrecht nach § 28 Abs. 4 BDSG in Frage. Diese Bestimmung regelt als „Gegengewicht“ zu den laxen gesetzlichen Vorschriften für die Datenverarbeitung bei Werbung etc., dass der Betroffene der Übermittlung widersprechen darf, auch wenn die Daten bereits übermittelt worden sind.

Das geht leider nicht immer und lässt sich nur bei einer genaueren Prüfung der Details endgültig sagen. Ich rate Ihnen daher, sich an Ihren Landesbeauftragten für den Datenschutz zu wenden. Dort bekommen Sie problemlos Unterstützung, zudem hilft es den Datenschutzbeauftragten, einen Überblick über die aktuelle Praxis von Adresshändlern zu erhalten und gegen schwarze Schafe vorzugehen. Oft fürchten die Unternehmen negative Schlagzeilen und zeigen sich dann kooperativ.

Ich habe mich immer dafür eingesetzt, dass Daten nur bei Zustimmung weitergegeben werden dürfen. Das gegen die Werbewirtschaft durchzusetzen, bleibt ein zähes Unterfangen.

Sie können in jedem Fall bei allen Bestellungen etc. ausdrücklich darauf hinweisen, dass Ihre Daten nicht weitergegeben werden sollen. Das wirkt fast immer. Sie können sich auf den sogenannten Robinson-Listen eintragen ( mehr unter http://www.robinsonlisten.de/ ). Dadurch können Sie die Zusendung von Werbung generell unterbinden. Die Listen werden von den einschlägigen Unternehmensverbänden getragen – das dient sicher der Imagekorrektur, aber es wirkt auch für Sie.

Mit freundlichen Grüßen

Wolfgang Wieland