Frage an Wolfgang Wieland von Ralf G. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Wieland,
wenn ich Ihre Antwort an Herrn Pollack vom 28.04.08 richtig verstanden habe behaupten Sie, es gebe einen sachlichen Grund dafür, eine Bevölkerungsgruppe wegen einees einzigen Merkmals (in diesem Falle die Pilotenlizenz) generell zu verdächtigen im Sinne des Luftsicherheitsgesetztes eine Gefahr darzustellen, also insbesondere im Sinne von Terror, Sabotage, Angriffe auf die Luftfahrt. ( §1 Luftsicherheitsgesetz)
Könnten Sie diesen sachlichen Grund bitte nennen?
Sie Verweisen lediglich auf den gestohlenen Motorsegler, welcher von einer anscheinend psychisch kranken Person ohne Pilotenlizenz medienwirksam über Frankfurt herumgeflogen wurde ( FAZ.Net vom 15.02.2006, http://www.faz.net/s/Rub594835B672714A1DB1A121534F010EE1/Doc~E69A9F07CFBF9476AB8E7ABABA37B4B19~ATpl~Ecommon~Scontent.html ).
Dieser Mensch ohne gültige Pilotenlizenz bräuchte auch heute keine ZÜP. Letzteres gilt auch für den von Ihnen erwähnten Selbstmörder. Dieser hatte eine Lizenz für Ultraleichtflugzeuge und war somit ebenfalls nicht von der ZUverlässigkeitsüpberprüfung betroffen.
Sie wollen doch nicht ernsthaft behaupten, daß aus diesem Grund von allen Piloten mit gültiger deutscher Pilotenlizenz eine Terrorgefahr ausgeht von der diese sich nur durch einen erzwungenen eigenen Antrag auf Zuverlässigkeitsüberprüfung durch Geheimdienste, Polizeibehörden,... bis hin zum Arbeitgeber freikaufen können, wobei damit ja auch gleichzeitig die zeitlich ungegrenzte Dauerüberwachung durch diese Stellen gleich mit beantragt wird. Vielleicht können Sie dies ja richtigstellen? Bisher muß ich sonst leider wie Herr Pollack davon ausgehen, daß es sich bei diesem Überbleibsel aus dem verunglückten Luftsicherheitsgesetz tatschlich nur um eine nicht zielführende (Wieviele Terroristen wurden durch diese Überprüfung bisher entdeckt?) und damit sinnlose, kostenintensive pauschale Schikane gegenüber der Bevölkerungsgruppe der Privatpiloten handelt.
Mit freundlichen Grüßen
R. Gula
Sehr geehrter Herr Gula,
die Piloten werden auf ihre Zuverlässigkeit überprüft, weil sie in der Lage sind, große Schäden zu verursachen. Nicht, weil sie alle für potentielle Terroristen gehalten werden.
Ein deutsches Beispiel für einen Piloten, der sein Flugzeug zu terroristischen Zwecken mißbrauchte, kenne ich nicht. Ich kenne allerdings den Fall eines ägyptischen Kopiloten, der eine vollbesetzte Passagiermagine mutwillig auf dem Rückflug von der Dominikanischen Republik in das Meer stürzen ließ- offenbar mit fundamentalistischem Hintergrund.
Die Sicherheitsüberprüfung bedeutet im übrigen nicht, dass Nachrichtendienste deswegen hinter Ihnen herspionieren. Es wird lediglich abgefragt, ob es über Sie bereits Erkenntnisse aus anderem Zusammenhang gibt. Ob dies in diesem Umfang weiter notwendig ist, wird, wie ausgeführt, aufgrund des FDP-Antrages überprüft werden.
Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Wieland