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Wolfgang Wieland
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Frage von Peter L. •

Frage an Wolfgang Wieland von Peter L. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Wieland,

gerade lese ich bei Spiegel Online zu den G8-Razzien:
"Einem der Beschuldigten, gegen den die Bundesanwaltschaft wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung ermittelt, wurde zum Beispiel versehentlich ein Schreiben des Einwohnermeldeamtes zugestellt, mit dem der Betreffende schon vor Wochen über die Ermittlungen informiert wurde. Noch peinlicher ist der Fall eines zweiten Verdächtigen, des Berliners Jonas F.: Er erfuhr aus Versehen durch seine Monatsabrechnung der Handy-Firma O2 davon, dass sein Telefon abgehört wurde." http://www.spiegel.de/spiegel/0,1518,482519,00.html

Bei Focus Online ist über jüngste Ermittlungen gegen eine islamistische Gruppe in Deutschland zu lesen:
Ein Ermittler des Bundeskriminalamts übte in FOCUS scharfe Kritik am Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV). Dessen Beamte hätten sich mit den Observationswagen vor den Wohnungen der Verdächtigen postiert und seien umgehend entdeckt worden. ( http://www.focus.de/politik/deutschland/focus_aid_56080.html )

Dilettantischer geht es nicht mehr. Wie sollen die deutschen Sicherheitsbehörden die Bürger schützen, wenn schon die einfachsten Ermittlungsmaßnahmen so amateurhaft durchgeführt werden?
Können Sie - mit den Informationen, die Sie haben - den Sicherheitsbehörden uneingeschränkt vertrauen?

Viele Grüße

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr Lohmann,

natürlich wirken die von Ihnen genannten Beispiele wie Zeugnisse der Inkompetenz. Dass Ermittlungen, von denen die Betroffenen eigentlich nichts wissen sollten, auffliegen, ist peinlich und dient der Erfüllung polizeilicher Aufgaben in keiner Weise. Dies gilt auch dann, wenn die Ermittlungen wie bei der Razzia zu G8 überzogen waren und von mir scharf kritisiert wurden. Es bestand bei der Serie von nächtlichen Brandstiftungen zwar ein Tatverdacht wegen etlicher Delikte nach dem Strafgesetzbuch, aber nicht der der Bildung einer terroristischen Vereinigung. Die zeitgleiche Durchsuchung bei den „üblichen Verdächtigen“ war eine Show-Veranstaltung der Bundesanwaltschaft.

Aus meiner langjährigen Erfahrung als Innen- und Rechtspolitiker und als Justizsenator weiß ich allerdings, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Ermittlungsbehörden in der Regel gesetzeskonform und auch gewissenhaft ihre Arbeit machen. Nur wer nichts tut, macht keine Fehler. Entscheidend ist es, aus ihnen zu lernen.

Mit freundlichem Gruß

Wolfgang Wieland