Frage an Wolfgang Wieland von Rolf H. bezüglich Innere Sicherheit
Sehr geehrter Herr Wieland,
vielen Dank für Ihre Antwort. In der Sache kann man geteilter Meinung bleiben. Jetzt ist die Sicherheitsdebatte aber durch die Äußerungen von Schäuble ziemlich in Gang gekommen. Es wird sicher eine klarstellende Gesetzesinitiative geben.
Befürworten Sie die Einführung einer Online-Durchsuchung für die Dienste und für die Polizei? Wenn ein Großer Lauschangriff in Grenzen möglich ist, wäre es doch unverständlich, weshalb der PC hier ausgenommen sein sollte.
Mit freundlichen Grüßen,
Rolf Henning
Sehr geehrter Herr Henning,
zunächst darf ich meiner Freude Ausdruck verleihen, dass Sie meine Auffassung offenbar nunmehr teilen, dass es bisher keine ausreichende gesetzlichen Grundlage für Online-Untersuchungen gibt, sonst wäre ja keine "klarstellende Gesetzesinitiative" nötig.
Nach meiner Auffassung sollte der Bundestag eine solche Gesetzesinitiative auch nicht ergreifen. Ich bin der Meinung, dass die bestehenden Instrumente Hausdurchsuchung, Telekommunikationsüberwachung und Beschlagnahme ausreichen, um den Sicherheitsbehörden die Möglichkeit zu geben, strafbare Handlungen auch im Zusammenhang mit der Nutzung von Computern aufzudecken und zu verfolgen. Die Möglichkeit der Online-Durchsuchung wäre ein zusätzlicher tiefer Eingriff in das Post-, Brief und Fernmeldegeheimnis, in die Unverletzlichkeit der Wohnung und in das Recht auf Informationelle Selbstbestimmung, der schon wegen der kaum erkennbaren Erforderlichkeit nicht verhältnismäßig wäre.
Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Wieland