Frage an Wolfgang Wieland von Friedrich H. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Wieland
In Ihrer Antwort an Herrn Ranner zur einer merkwürdigen Praxis der ev. Kirche in Berlin vom 7.2.2007 schrieben Sie, Sie wären der Frage nachgegangen.
Ihre Antwort im Auszug. ".... Nun kann die Information über den Kirchenaustritt bei Wohnungswechseln zwischen den Bundesländern verloren gehen. Insbesondere bei einem lang zurückliegenden Austritt wird es in Einzelfällen dazu kommen, dass die Behörde fälschlich von einer weiterbestehenden Mitgliedschaft ausgeht und einen Steuerbescheid erläßt. Die Informationen über die Religionszugehörigkeit werden zwischen den Behörden ausgetauscht. Eine Praxis der Evangelischen Kirche, die Kirchenmitgliedschaft weiterhin zu vermuten, gibt es meiner Information nach nicht...."
Diese Beschreibung ist im Kern falsch
Deshalb meine Fragen an Sie:
1. Aus welchen Quellen haben Sie diese Informationen bezogen?
2. Kennen Sie die ausführlichen Informationen zu diesem Thema von der Webseite http://www.kirchensteuern.de , Stichwort Rasterfahndung?
Mit freundlichen Grüßen,
Friedrich Halfmann
2. Haben Sie sich in Ihrer Antwort möglicherweise vertippt?
Sehr geehrter Herr Halfmann,
haben Sie vielen Dank für Ihre Antwort. Sie haben mich damit auf ein Problem aufmerksam gemacht, dass mir in dieser Ausprägung bisher nicht bekannt war. Ich hatte mich in meiner Antwort auf die Situation für die alten Bundesländer bezogen. Ich habe mir die ausführliche Beschreibung auf kirchensteuern.de durchgelesen und festgestellt, dass insbesondere für Menschen aus den Neuen Bundesländern ein echtes Nachweisproblem über Kirchenaustritt in der DDR besteht. Für viele Menschen ist der Nachweis des Austritts nicht zu erbringen, da Austrittsbescheinigungen nicht erteilt wurden oder diese verloren gingen. Dass die Berliner Finanzbehörden sich bei der Festsetzung der Einkommenssteuer sich nicht an die Praxis der Finanzbehörden anderer Bundesländer binden und die Kirche hier mit einer formalen Sichtweise der Mitgliedschaft seit der Taufe trotz unterbrechender Ereignisse fingiert, ist nicht nachvollziehbar. Ich meine die Evangelische Kirche Berlin Brandenburg tut sich mit diesem Verhalten auch keinen Gefallen. Sie sollte die Steuern nicht erheben. Vor diesem Hintergrund hielte es für sinnvoll, dass zumindest die Meldebehörden auf die Steuerpflicht hinwiesen.
Nochmals Danke für Ihren Hinweis.
Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Wieland