Frage an Wolfgang Wieland von Atik A. bezüglich Recht
Meine Frau benutzt manchmal, als Anwohner, die U Bahn in der Bernauerstrasse. In den 3 Jahren, in denen wir in der Gegend wohnen, können wir immer, in der Zeit von 10 - 22 Uhr, eine arabische Gang im U-Bahnhof beim Dealen beobachten. Bisher war nur die aggressie Stimmung der Gang und ihrer Kunden störend. In den letzten Wochen ist meine Frau jedoch 2 mal direkt von dieser Gang ohne Grund bedroht und aufs übelste beschimpft worden. Natürlich greift kein Pasant ein.
Was mich bestürzt ist, dass niemand reagiert, diese Gang seid Jahren vollkommen freie Hand hat und anscheinend langsam übermütig wird. Die Polizei sagt mir sie könne nichts tun, die BVG reagiert garnicht auf meine Fragen. Die Anwohner des Zions-Kirch Platzes wissen, wer dealt, wo in etwa die Verstecke für die Drogen sind etc., aber niemand traut sich zur Polizei, weil es natürlich in einem solchen Fall keinen Zeugenschutz gibt.
Ich habe nicht nur Angst um meine Frau! Und frage mich, wie lange es noch dauert, bis ein U Bhf in Berlin-Mitte zur "No Go Area" wird.
Meine Frage ist, was wird getan, um z.B. den UBhf-Bernauerstr. zu einem sicheren Ort zu machen? Und damit Sie es richtig verstehen, diese Vorfälle finden tagsüber statt und nicht etwa spät in der Nacht.
Mit freundlichen Grüssen
Herr Atik
Sehr geehrter Herr Atik,
wie ich bereits auf eine sehr ähnliche Frage ausgeführt habe, bin ich seit langem dafür, dass sogenannte weiche Drogen wie Cannabis legalisiert werden und von Volljährigen wie Alkohol erworben werden können. Dies sollte zusammen mit einer notwendigen Warnung vor den Folgen eines jeden Drogengenusses geschehen.
Das Verbot der weichen Drogen führt zu den von Ihnen geschilderten misslichen Zuständen des Handelns an belebten Plätzen, sei es in der U-Bahn oder in Parks. Bei der U-Bahn rächt sich zudem, dass die BVG sämtliches Personal von den Bahnhöfen abgezogen hat und so Geisterbahnhöfe entstanden sind.
Es ist die Aufgabe der Polizei, sicherzustellen, dass trotz aller Schwierigkeiten die von Ihnen geschilderte Belästigung von Passanten wie Ihrer Frau unterbleibt. Erst Recht hat sie geschehene Straftaten aufzuklären.
Ich werde deshalb den Inhalt Ihres Briefes - ohne Ihren Namen zu nennen - dem Polizeipräsidenten mitteilen.
Mit freundlichen Grüssen
Wolfgang Wieland