Frage an Wolfgang Wieland von Fritz W. bezüglich Recht
Guten Tag,
ich befürworte grundsätzlich ihre Kritik gegen die Fernüberwachung von Rechnern, dennoch habe ich ein Problem mit der folgender Formulierung: Die Strafverfolgungsorgane dürften nicht "handeln wie ein Chaos-Computer-Club", denn, und hier kommt meine Frage, haben Sie sich einmal die CCC-Hackerethik angeschaut? Es heißt dort "Öffentliche Daten nützen, private Daten schützen" http://www.ccc.de/hackerethics?languageÞ , was genau ihre Argumentation stützen würde. Wenn Sie also noch Argumente brauchen, um gegen das Gesetzpaket zu diskutieren, ist ein Besuch der Seiten des CCC bestimmt hilfreich.
Hallo und vielen Dank für den Link und den Hinweis.
Die Tätigkeit der Bundesregierung habe ich mit der Arbeit des CCC verglichen, weil sich die Bundesregierung bei der sogenannten Heimlichen Online-Durchsuchung wie ein Privatmann verhält. Sie tut so, als müsse ihr das Schnüffeln erst verboten werden. Die Exekutive darf aber nur dann in Bürgerrechte eingreifen, wenn dies zur Erreichung legitimer Ziele notwendig ist und auf verfassungsmäßiger gesetzlicher Grundlage erfolgt. An diese engen Voraussetzungen muss sich der CCC natürlich nicht halten. Er hat in der Vergangenheit einige Male erfolgreich die Behörden vorgeführt und damit staatliches Handeln gut kontrolliert. Ich nehme auch erfreut zur Kenntnis, dass diese Tätigkeit mit Ethikregeln abgesichert ist. Bitte nehmen Sie meinen Vergleich als Kritik der Regierung, nicht als Kritik am CCC, dessen Arbeit ich sehr schätze.
Grüße