Frage an Wolfgang Wieland von David Fabian M. bezüglich Recht
1. Was halten Sie von dem Killerspiele Verbot?
2. Was von Fernsehgebuehren fuer Internetnutzer?
3. Sollte man die Meinung aeussern duerfen, dass Israel kein Existenzrecht hat?
4. Sollte man menschliches Cloning in Deutschland verbieten?
Sehr geehrter Herr Müller,
gerne antworte ich auf Ihre Fragen.
Zu 1.
Es wird nach geltendem Recht bestraft, wer Medien verbreitet, "die grausame oder sonst unmenschliche Gewalttätigkeiten gegen Menschen oder menschenähnliche Wesen in einer Art schildern, die eine Verherrlichung oder Verharmlosung solcher Gewalttätigkeiten ausdrückt oder die das Grausame oder Unmenschliche des Vorgangs in einer die Menschenwürde verletzenden Weise darstellt". So steht es im §131 des Strafgesetzbuches. Daneben gibt es die unabhängige Selbstkontrolle der Softwareproduzenten, die die Alterseinstufungen der Computerspiele vornimmt. Ich glaube nicht, dass wir neue Gesetze brauchen. Allerdings sollten die bestehenden Gesetze konsequent angewandt werden.
Zu 2.
Wir lehnen die PC-Gebühr ab und haben uns für eine Verlängerung des Moratoriums ausgesprochen. Wir meinen allerdings, dass es Rundfunkgebühren für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk geben muss, da der Bestand und die Qualität des öffentlich-rechtlichen Rundfunks garantiert werden müssen. Deshalb haben wir das grüne Konzept einer Mediengebühr entwickelt. Eine Rundfunkgebühr, die sich an einzelnen Geräten orientiert ist überholt. Wir Grünen plädieren deshalb seit langem für eine einfache Mediengebühr pro Haushalt und eine gestaffelte Gebühr in Betrieben.
Zu 3.
Ich bin entschieden der Meinung, dass Israel ein Existenzrecht hat und dass Deutschland zu Recht einer der Freunde des Staates Israel ist, der gemeinsam mit anderen dieses Recht garantiert. Zum Existenzrecht des Staates Israel darf man auch andere Meinungen äußern. Ich halte das allerdings für unhistorischen, unpolitisch und für dumm. Das Existenzrecht der Menschen in Israel zu bestreiten wäre allerdings Volksverhetzung und ist deshalb zu Recht verboten.
Zu 4.
Menschliches Clonen ist in Deutschland verboten und das ist gut so.